BGH-Verhandlung: Kirch droht Niederlage - DER SPIEGEL
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BGH-Verhandlung Kirch droht Niederlage

Es war ein guter Auftakt für Medienunternehmer Leo Kirch - zumindest sah es zunächst so aus. Zu Beginn der Verhandlung gab ihm der Bundesgerichtshof in einem zentralen Punkt Recht. Doch ihre weiteren Andeutungen ließen den aufkeimenden Optimismus schnell verfliegen.
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Karlsruhe - Der elfte Senat des Bundesgerichtshofs ließ immer vernehmlicher durchblicken, dass sich etwaige Schadensersatzansprüche Leo Kirchs allenfalls gegen die Deutsche Bank aber nicht gegen Rolf Breuer als Privatperson richten. Eine persönliche Haftung Breuers scheint nach dem Verlauf der Verhandlung also eher unwahrscheinlich.

Die Richter machten gleichzeitig eine zweite wichtige Einschränkung. Für die Bemessung des Schadensersatzes sei nicht der Schaden entscheidend, den die gesamte Kirch-Gruppe erlitten habe, sondern nur der Teil, der von dem Kreditvertrag erfasst war.

Der Kreditvertrag zwischen Deutschlands größtem Geldhaus und Kirch aber habe sich lediglich auf die Tochter PrintBeteiligungs GmbH bezogen, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Nobbe. Vertragsverletzungen dürften sich folglich wohl nicht auf den gesamten Konzern auswirken.

Die Höhe des Schadensersatzes, die der ehemalige Deutsche-Bank-Chef im Streit um den Zusammenbruch des Medienimperiums von Leo Kirch zahlen muss, dürfte also erheblich geringer ausfallen, als sich dies Kirch ursprünglich vorgestellt hatte.

Noch allerdings ist rechtliche Würdigung des Sachverhalts nicht vollständig abgeschlossen. Nach den Äußerungen der Richter des elften Senats gehört dazu auch die Prüfung, ob das strittige Interview Breuers vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist, oder ob der Bankmanager damit gegen seine Verschwiegenheitspflicht aus dem Bankgeheimnis verstoßen hat. Breuer hatte gegenüber einem Journalisten im amerikanischen Sender Boomberg TV vor mehr als drei Jahren die Kreditwürdigkeit Kirchs öffentlich in Zweifel gezogen und soll damit den Zusammenbruch von dessen Imperium beschleunigt haben. Das Urteil will der BGH am 24. Januar verkünden.

Kirch verlangt nach Angaben seiner Anwälte einen dreistelligen Millionenbetrag von Breuer und der Deutschen Bank. Das Oberlandesgericht München hatte die Bank deshalb zu Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt, Breuer selbst aber freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatten die Deutsche Bank und Kirch Revision eingelegt. Kirch will erreichen, dass Breuer auch mit seinem Privatvermögen für die Kirch-Pleite haften soll.