Bilanzierung Bahn lenkt im Immobilienstreit ein
Hamburg - Nach heftigem Druck aus dem Bundesverkehrsministerium hat die Deutsche Bahn die Zuordnung ihrer Immobilien geändert. "Es ist gut, dass der Bahnvorstand die Zuordnung der Immobilien in der vom Bund geforderten Form vollziehen will", schreibt die "Süddeutschen Zeitung" unter Berufung auf eine Mitteilung des Bundesverkehrsministers Wolfgang Tiefensee (SPD). Zuvor hätten Beamte des Ministeriums als "ultima ratio" auch eine Absetzung des Bahn-Vorstandes durchgespielt.
Bund und Bahn hatten sich der Zeitung zufolge darüber gestritten, ob der Konzern Immobilien gesetzeswidrig der Holding zugeordnet hat oder nicht. Das Verkehrsministerium hatte der Bahn vorgeworfen, entgegen den Abmachungen zahlreiche Flächen unter dem Dach der Holding und nicht bei den zuständigen Tochtergesellschaften angesiedelt zu haben. Dadurch seien der Holding zusätzliche Einnahmen entstanden, während etwa die Schienennetz-Tochter DB Netz auf Erlöse aus Verkauf oder Verpachtung habe verzichten müssen.
Die Kritik richtete sich vor allem gegen Bahn-Finanzvorstand Diethelm Sack. Für den geplanten Börsengang sei es jedoch "zwingend notwendig, dass die betriebsnotwendigen Immobilien entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im Konzern zugeordnet werden", hieß es aus dem Verkehrsministerium. In der Frage gehe es nicht nur ums rechtliche Prinzip. Mit dem Vorgehen behindere die Bahn die Entscheidung über den Börsengang, warfen die Ministerialbeamten dem Konzern vor
Der tatsächliche Wert der betroffenen Tochter DB Netz und der Bahnhofssparte Station & Service sei schwer zu beurteilen, weil in ihrer Bilanz Vermögen fehle, hieß es in einem Bericht der "Financial Times Deutschland". Zudem würden für Gebäude und Flächen der Holding Pacht fällig. Hinzu komme, dass sich die Kosten einer derzeit diskutierten Trennung des Schienennetzes vom Transportbetrieb künstlich erhöhten.
In internen Papieren habe das Bundesverkehrsministerium nicht nur die eigene Rechtsposition klären lassen, sondern auch die Konsequenzen für den Bahn-Vorstand geprüft - bis hin zu dessen Absetzung, schreibt die "SZ". Wie das hätte geschehen können, habe das Referat für Bundesbeteiligungen geprüft und mit Datum vom 18. Mai beschrieben.
Der Aufsichtsrat der Bahn könne demnach den Vorstand auffordern, die Zuordnung der Immobilien zu korrigieren, heiße es in einem Vermerk. Notfalls könne das Kontrollgremium Sanktionen bis hin zur Abberufung des Vorstands initiieren. Allerdings sollten solche Schritte als letztes Mittel zurückgestellt werden.
kaz/Dow Jones/dpa