Billig-Löhne EU-Parlamentarier fordern offene Arbeitsmärkte
Straßburg - Auf die Möglichkeiten, den Zugang zu den nationalen Arbeitsmärkten nach 2009 weiter zu beschränken, sollte so schnell wie möglich verzichtet werden, sagte der Berichterstatter des Beschäftigungsausschusses des Europaparlaments, Csaba Ory. Auch die EU-Kommission hat sich der Forderung angeschlossen. Jede Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer sollte nur kurzfristig sein, sagte der für Arbeit und Soziales zuständige Kommissar Vladimir Spidla.
In den Beitrittsverträgen ist festgelegt, dass die alten Mitgliedstaaten den Zugang zu ihren Märkten bis zu höchstens sieben Jahre beschränken können. Von 2009 an ist eine Verlängerung um zwei Jahre nur noch mit einem besonderen Grund möglich. Nur Irland, Schweden und Großbritannien haben von Anfang an ihre Märkte für die Erweiterungsländer geöffnet. Finnland, Portugal und Spanien werden ihre Beschränkungen für Arbeitnehmer aus Osteuropa zum 1. Mai aufheben.
Die Grünen kritisierten die Bundesregierung, die Übergangsfristen für Deutschland verlängern zu wollen. Dies verschärfe den Druck auf das Lohnniveau durch Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit, da legale Arbeitsverhältnisse verhindert würden, sagte die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Schroedter.
Unterdessen ist der Streit um die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie weitgehend beigelegt. Heute will die EU-Kommission einen überarbeiteten Entwurf beschließen, der sich weitgehend an den Vorgaben des EU-Parlaments orientiert. Anders als der ursprüngliche Entwurf verzichtet dieser auf das Herkunftslandprinzip, nach dem die gesetzlichen Regelungen des Heimatlands des Dienstleisters, etwa zum Gesundheitsschutz, auch im Ausland gegolten hätten - eine Klausel, die wegen der Angst vor Sozialdumping vor allem in Deutschland und Frankreich zu Protesten geführt hatte. Das Europäische Parlament hatte in erster Lesung beschlossen, dieses Prinzip weitgehend zu kippen und damit auch die Zustimmung der EU-Staats- und Regierungschefs bekommen.
Nach dem neuen Parlamentsentwurf sollen zwar viele bürokratische Hürden fallen, damit Dienstleister ihre Arbeit im EU-Ausland leichter anbieten können. Sozialdienste wie Altenpflege und Gesundheit sowie Zeitarbeit sollen aber ausgenommen werden. Berührt ein Dienstleister Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes, sollen auch weiterhin die nationalen Vorschriften des Ziellands gelten.
Die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt begrüßte den überarbeiteten Vorschlag. Die Kommission wolle eine Dienstleistungsrichtlinie, die sich sehr nah am Beschluss des Europäischen Parlaments orientiere, sagte Gebhardt. Das Herkunftslandprinzip sei "nun endgültig vom Tisch".
Die Vorlage geht jetzt an den Rat der Mitgliedstaaten, der sich auf eine Position verständigen muss. Nach den Aussagen der Staats- und Regierungschefs wird in Brüssel davon ausgegangen, dass sich der Rat der Position von Parlament und Kommission anschließen wird.
mik/dpa/ap