Bundeskriminalamt kauft Daten der Panama Papers - DER SPIEGEL
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Steuerbetrug BKA kauft Daten der Panama Papers

Die Panama Papers enthüllten einen globalen Steuerskandal. Nun hat nach SPIEGEL-Informationen das Bundeskriminalamt die Informationen erworben. Millionen Datensätze werden ausgewertet.
Panama City
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Foto: Joe Raedle/ Getty Images
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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Informationen des SPIEGEL den riesigen Datensatz der Panama Papers erworben. Die 2016 in Teilen veröffentlichten Dokumente über Briefkastenfirmen in Steueroasen zeigten ein weltweites Netzwerk an Geldwäschern und Steuerbetrügern.

Über die Kosten und näheren Umstände des Kaufs wollten Bundesinnenministerium sowie Bundeskriminalamt auf SPIEGEL-Anfrage keine Stellung nehmen. Es ist denkbar, dass es bei dem Datenerwerb nicht nur um Steuervergehen, sondern auch um Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität geht.

Erst am späten Dienstagnachmittag erklärte das BKA, man sei "im Besitz von Daten, die in der Öffentlichkeit als sogenannte Panama Papers bekannt" seien. "Diese Daten werden gemeinsam mit der hessischen Finanzverwaltung geprüft und ausgewertet, um strafrechtlichen und steuerrechtlichen Tatbeständen nachzugehen", heißt es in der Mitteilung.

Millionen Dateien müssen aufbereitet werden

Die Sichtung werde mehrere Monate in Anspruch nehmen. Schließlich müsse der "mehrere Millionen Dateien umfassende Bestand" so aufbereitet werden, dass er elektronisch ausgewertet werden könne. Das BKA hat dafür eine Besondere Aufbauorganisation mit der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und mit Unterstützung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingerichtet.

Darüber, wie das BKA in Besitz der Daten gekommen ist, werden keine Angaben gemacht. Die Nachrichtenagentur dpa berichtet unter Berufung auf Regierungskreise, die Daten seien für fünf Millionen Euro gekauft worden.

Im April 2016 hatte ein Netzwerk internationaler Medien rund um die "Süddeutsche Zeitung" damit begonnen, einen umfangreichen Datensatz über Briefkastenfirmen auszuwerten, die von der in Panama-Stadt ansässigen Kanzlei Mossack Fonseca betreut wurden.

Durch die Enthüllungen gerieten weltweit Politiker, Geschäftsleute und Prominente unter Druck. In Island brachten die Informationen den Ministerpräsidenten zu Fall, auch der damalige britische Regierungschef David Cameron kam wegen einer Beteiligung an der Briefkastenfirma seines Vaters unter Druck. Auch mehrere deutsche Banken und deutsche Kunden tauchen in den Panama Papers auf. Die Veröffentlichung rief die Steuerbehörden in zahlreichen Ländern auf den Plan.

Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre verletzt?

Der staatliche Einkauf von Bankdaten, der zunächst vor allem auf sogenannten Steuer-CDs erfolgte, ist umstritten. Immerhin ist der Diebstahl von Kundendaten eine Verletzung des Bankgeheimnisses und deshalb strafbar. Inwiefern Ermittlungs- und Finanzbehörden auf diese Weise erlangte Informationen überhaupt nutzen dürfen, wurde sogar schon höchstrichterlich überprüft.

Auslöser war einer der bislang spektakulärsten Fälle, bei dem vor rund einem Jahrzehnt ein Ex-Mitarbeiter einer Liechtensteiner Bank dem BND brisante Daten verkauft hatte - für mehrere Millionen Euro. Betroffene Kunden hatten geklagt, als ihre Wohnung aufgrund der folgenden Steuerverfahren durchsucht wurde.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah jedoch durch den Ankauf der Behörde das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre im Gegensatz zu den Klägern nicht verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 bereits grünes Licht gegeben und Ermittlungen aufgrund ursprünglich rechtswidrig beschaffter Daten von Bankkunden erlaubt.

Seit dem Liechtensteiner Fall hat das Durchstechen brisanter Bankdaten Konjunktur - riesige Datenkonvolute, die an Medien weitergegeben wurden, führten zu Enthüllungenserien über Steuerkriminelle, die unter Namen wie Offshoreleaks, LuxLeaks und eben Panama Papers bekannt wurden.

Aus Sicht der Finanzbehörden ist der Ankauf von Bankdaten eine Erfolgsgeschichte, darauf hat insbesondere Nordrhein-Westfalen wiederholt verwiesen, das beim Einkauf von Steuer-CDs bundesweit an der Spitze steht. Den dafür ausgegebenen Steuer-Millionen stünden mehr als 120.000 auch durch diese Strategie ausgelösten Selbstanzeigen sowie insgesamt sechs bis acht Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen gegenüber.

fab/rom