Schönbohm-Affäre Böhmermann siegt vor Gericht gegen Ex-»Bild«-Chef Julian Reichelt
Satiriker Jan Böhmermann
Foto: Rolf Vennenbernd / picture alliance / dpaJan Böhmermann hat über seine Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld vor dem Landgericht Hamburg eine umfassende einstweilige Verfügung gegen den ehemaligen »Bild«-Chef Julian Reichelt und das rechtspopulistische Nachrichtenportal »Nius« erwirkt. Hintergrund für die Entscheidung sind zwei Artikel und eine Folge des YouTube-Formats »Achtung, Reichelt!«, in denen eine ganze Reihe von Verdächtigungen gegen das Bundesinnenministerium, das ZDF und Jan Böhmermann persönlich geäußert wurden. Große Teile davon offenbar zu Unrecht. Die einstweilige Verfügung liegt dem SPIEGEL vor, zuerst hatten die Branchenmagazine »DWDL« und »Legal Tribune Online« darüber berichtet.
In dem Streit ging es ursprünglich um eine Folge des ZDF Magazin Royale, die bereits im Oktober 2022 ausgestrahlt wurde. Thema waren die mutmaßliche Russlandnähe des damaligen Chefs des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm – und die umfassenden Zweifel an seiner Kompetenz. Wenige Tage nach der Sendung wurde der Spitzenbeamte von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) abgesetzt und bekleidet seitdem einen anderen, unbedeutenderen Posten. Schönbohm fordert mittlerweile 100.000 Euro Entschädigung vom ZDF – eine Art Schmerzensgeld, mit unklarer Aussicht auf Erfolg.
»Unwahr, unausgewogen, unzulässig«
Das Onlineportal »Nius« und dessen wichtigster Kopf, der ehemalige »Bild«-Chefredakteur Julian Reichelt, nahmen diese Affäre schließlich zum Anlass, eine politisch-mediale Intrige zu insinuieren. So wurde in zwei Artikeln und einem Video unter anderem der Verdacht erweckt, Staatssekretäre aus dem Bundesinnenministerium oder Personen aus Faesers Umfeld hätten an dem Böhmermann-Beitrag mitgewirkt, dessen Redaktion mit brisanten Informationen versorgt oder die Sendung sogar veranlasst. Diese und andere Äußerungen hat das Landgericht Hamburg nun untersagt.
Warum? Zum einen, weil Reichelt und »Nius« eine Reihe von falschen Aussagen getätigt hätten, so das Gericht. Etwa, dass eine Person mit Verbindungen zum Innenministerium Teil der Böhmermann-Redaktion sei. »Diese Behauptung ist unstreitig unwahr«, heißt es in der Verfügung. Oder dass an den Vorwürfen gegen Arne Schönbohm »kein einziges Wort« wahr sei, wie Julian Reichelt behauptete. Eine »unwahre Tatsachenbehauptung«, schreibt das Gericht.
Außerdem haben Reichelt und die Redaktion von »Nius« laut Landgericht Hamburg ein grundsätzliches journalistisches Kriterium der Verdachtsberichterstattung verletzt: Die Firma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld, die das ZDF Magazin Royale produziert, hatte vor Veröffentlichung der Berichte keine Möglichkeit zur Stellungnahme, sie wurde nicht mit den Vorwürfen konfrontiert. »In der Folge sind die angegriffenen Verdachtsberichterstattungen auch als unausgewogen anzusehen und damit unzulässig«, schreibt das Landgericht Hamburg.
Beide Parteien können gegen die Entscheidung nun noch Widerspruch einlegen. Gegenüber DWDL sagte Reichelts Anwalt, dass man über mögliche Rechtsmittel »noch keine Entscheidung getroffen« habe. Schon jetzt räumte er aber mögliche »geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen« in den Beiträgen ein.