Börsen-Tricks Milliardenstrafe für Investmentbank
London / Brüssel - Eine Tochter der britischen Großbank HSBC muss als Ergebnis eines Betrugsverfahrens voraussichtlich 600 Millionen Dollar zahlen. Das berichtet das "Wall Street Journal Europe" unter Berufung auf Verhandlungskreise. Um den Prozess zu beenden, werde sich die HSBC-Tochter "Republic New York Corp" wegen betrügerischer Anlagegeschäfte im Fall Armstrong schuldig bekennen.
Der Investmentbanker und Märkte-Analyst Martin Armstrong war 1999 von New Yorker Behörden wegen Betrugs verhaftet worden. Er wird beschuldigt, Gelder japanischer Anleger als Firmenkapital dargestellt zu haben, um die Erträge der Firmen ein besseres Licht zu stellen. Armstrong bestreitet die Vorwürfe. Zu Jahresbeginn wurde er in Untersuchungshaft genommen, nachdem er gegen Bewährungs-Auflagen eines New Yorker Gerichts verstoßen hatte.
Betrug mit Methode - das Ponzi Scheme
Die Methode, nach der Armstrong japanische Kunden der Investment-Abteilung von HSBC übervorteilt haben soll, wird in Banker-Kreisen Ponzi Scheme genannt. Bei diesem strafbaren Vorgang werden frühe Investoren eines Unternehmens von Investoren ausgezahlt, die später eingestiegen sind. Die tatsächliche Lage der Unternehmen wird den Investoren, die später einsteigen, dabei bewußt verschleiert. Als Resultat stehen diese Anleger - im Gegensatz zu den Erstinvestoren - schnell vor hohen Verlusten.
Die angebliche Rolle von Amstrong bei den betrügerischen Deals: Er soll Investoren bewußt stark überhöhte Unternehmenswerte vorgegaukelt haben. Außerdem soll er seine Geschäftspartner nach Informationen der Ermittler mit wertvollen Sammelstücken beeindruckt haben: Ägyptische Skulpturen, byzantinische Münzen und antike römische Büsten. Die japanischen Investoren stiegen dann in Fonds ein, deren kommende Verluste bereits besiegelt waren.
Der Finanzabwickler Republic soll dabei als Verwalter der Wertpapiergeschäfte von Armstrongs Unternehmen falsche Berichte zum Anlagewert erstellt haben.
HSBC wollte sich laut Wall Street Journal nicht zu dem Vorgang äußern.