Börsennotierungen Die Aussteiger
Hamburg - Momentan seinen drei sogenannte Delisting-Verfahren in Frankfurt anhänglich, bestätigte ein Sprecher der Börse gegenüber SPIEGEL ONLINE. Demnach wollen die Koepp AG aus Oestrich-Winkel, die Schaerf AG aus Worms und die Münchener Ingram Macrotron AG ihre Börsennotierungen streichen. Die drei sind in unterschiedlichsten Geschäftsfeldern tätig. Koepp produziert Schaumstoffe, Schaerf Büromöbel und Ingram Macrotron verkauft Computerprodukte.
"Für uns stand der Kostenfaktor im Vordergrund", sagte Koepp-Vorstandsmitglied Ludwig Müller zu SPIEGEL ONLINE. Mit dem Delisting werde der Verwaltungsaufwand reduziert, Aufsichtsratssitzungen und Kosten für die Börsennotierung fielen weg. Außerdem müsse man nicht so sehr auf Geheimhaltung achten, um Insider-Geschäfte zu vermeiden. Müller führt noch einen weiteren Punkt ins Feld: Dadurch dass man nicht mehr verpflichtet sei, Ad-hoc-Mitteilungen auszugeben, sei das Unternehmen für die Konkurrenz nicht so leicht angreifbar. "Gerade bei mittelständischen Firmen ist hier Gefahr besonders groß."
Ähnlich argumentierten auch die anderen beiden "going-private"-Gesellschaften gegenüber SPIEGEL ONLINE. Die Aktien aller drei Aussteiger wurden nach eigenen Angaben kaum noch gehandelt und der Streubesitz liege zwischen fünf und zwei Prozent. Insofern mache der Rückzug von der Börse aus unternehmensspezifischer Sicht Sinn, sagten alle Sprecher übereinstimmend.
Angesichts von voraussichtlich zweihundert Unternehmen, die in diesem Jahr ihre Aktien in den Handel bringen wollen, seien drei Firmen, die sich von der Börse zurückziehen, eine relativ geringe Zahl, sagte der Sprecher der Frankfurter Börse. Doch verschiedene Schutzverbände von Kleinanlegern warnen, dass das nur der Anfang sein könnte. Viele Gesellschaften könnten mit "going public" schnell Kasse machen und sich anschließend vom Markt wieder zurückziehen, wurde Anneliese Hieke von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) unlängst zitiert. Manche Experten glauben, dass diese Gefahr am Neuen Markt besonders groß sei.
Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist teilweise anderer Ansicht. Am 1. April 1998 trat das dritte Finanzmarktförderungsgesetz in Kraft, das es Aktiengesellschaften ermöglicht beziehungsweise erleichtert, die Firma aus der Börsennotierung zu streichen. Der Gesetzgeber habe dort vorgeschrieben, dass die entsprechenden Aktien zum einen kaum noch gehandelt würden und somit keine relevanten Handelsspannen mehr zustande kämen. Zum zweiten müsse der Streubesitz sehr klein sein, so der Experte gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Beide Punkte träfen auf den Neuen Markt keinesfalls zu. Die Preisschwankungen seien groß und der Streubesitz liege meist zwischen 20 und 30 Prozent, argumentiert Kurz. Doch gänzlich ausschließen will eine ansteigende Zahl von "going private" nicht. "Der augenblickliche Börsenboom bei Privatanlegern wirkt dem Delisting entgegen. Das könnte sich aber sehr schnell ändern, wenn sich die Börse negativ entwickelt", warnt auch Kurz.
Er fragt, wo die Vorteile des Delistings seien. Eine mögliche Antwort ist seiner Ansicht nach, dass ein Hauptaktionär unliebsame Kleinanleger loswerden wolle. So könnten Klagen unterbleiben, auf die Aktionäre laut Gesetz ein Recht hätten. Zwar behielten Anleger, die sich weigern, ihre Aktien zu verkaufen, ihre Beteiligungen an den Firmen. Die seien in ihren Rechten aber eingeschränkter als bei börsennotierten Gesellschaften.
Und tatsächlich haben bei allen drei Aussteigern Hauptaktionäre das Sagen. In jedem Fall sind mindestens 90 Prozent des Kapitals in einer Hand. Und die Mutterkonzerne haben ein Interesse, dass die eigenen Aktien gehandelt werden, anstatt die der Töchter, räumte Vorstandsmitglied Müller ein.