Bosch-Urteil: Ansprüche von Klägern verjährt - DER SPIEGEL
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Bosch-Urteil Ansprüche von Klägern verjährt

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Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat die Entschädigungsklage zweier ehemaliger Zwangsarbeiter gegen den Elektronikkonzern Robert Bosch GmbH abgewiesen. Das Gericht entschied, die von den beiden Dänen geltend gemachten Ansprüche auf Lohnersatzzahlungen und Schmerzensgeld seien verjährt. Die mit Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages zur deutschen Einheit im März 1991 eingesetzte dreijährige Verjährungsfrist sei bei Einreichung der Klagen bereits verstrichen gewesen.

Die beiden Männer hatten nach den Angaben 1944 und 1945 in Brandenburg Zwangsarbeit für Bosch geleistet. Vor Gericht wollten sie hierfür Lohnersatzzahlungen von jeweils 29.000 Mark sowie ein Schmerzensgeld von zumindest jeweils 10.000 Mark durchsetzen.

Das Stuttgarter Landgericht hatte bereits bei mehreren anderen Entscheidungen, unter anderem gegen Porsche, erklärt, die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter seien verjährt.