Klimaschutzgesetz Braunkohle-Reserve könnte gegen EU-Recht verstoßen
Braunkohlekraftwerk in Jänschwalde: Bei Engpässen laufen lassen
Foto: Patrick Pleul / dpaDer Plan der Bundesregierung, alte Braunkohlekraftwerke nicht komplett abzuschalten, sondern in "Reserve" zu halten, dürfte gegen EU-Recht verstoßen. Nach SPIEGEL-Informationen kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zu diesem Ergebnis. Damit könnte der mühsam ausgehandelte Kompromiss für ein Gesetz zum Klimaschutz scheitern.
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In dem Kompromiss war vereinbart worden, dass eine Reihe alter Braunkohlekraftwerke ab 2017 aus dem Strommarkt genommen werden und nur dann laufen sollen, wenn Engpässe im Elektrizitätsnetz auftreten. Dafür sollen die Betreiber RWE und Vattenfall mit vielen Hundert Millionen Euro entschädigt werden.
Die Braunkohle-Reserve sei wegen der zugesagten Gelder höchstwahrscheinlich "beihilferelevant", schreiben die Experten des Bundestags. Es sei daher "schwer möglich", diese zu rechtfertigen, zumal die Bundesregierung selbst keinen Bedarf für eine solche Kapazitätsreserve festgestellt habe.
Die Grünen-Abgeordnete Annalena Baerbock kritisiert die Braunkohle-Reserve als "Harakiri der Kohlelobby" und prophezeit, dass diese Maßnahme "der Bundesregierung in Brüssel noch mächtig auf die Füße fallen" werde.