Briefbeförderung: Peinliche Schlappe für die Post - DER SPIEGEL
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Briefbeförderung Peinliche Schlappe für die Post

Die Post warb bisher damit, dass 95 Prozent aller Inlandsbriefe am nächsten Tag ankommen. Nach einer offiziellen Messung wurde ihr diese Aussage gerichtlich untersagt.
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Bonn - Das Landgericht Bonn urteilte, dass die Aussage der Post   zu den kurzen Zustellzeiten bei Briefen irreführend ist. Sollte das Unternehmen mit solchen und ähnlichen Werbebotschaften für die eigenen Dienste werben, so droht ihr nun ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro in jedem einzelnen Fall.

Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf Messungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die auf eine Zustellungsquote am nächsten Werktag von durchschnittlich nur 86,8 Prozent gekommen war. Die Behörde hatte vom Einwurf eines Briefes in den Kasten bis 17.00 Uhr an gemessen - ganz egal, ob die Kästen dann noch geleert wurden oder nicht. Die Post dagegen legte bei ihrer Werbeaussage internen Laufzeiten zu Grunde. Dabei werden Briefe, die nach der letzten Leerung des Briefkastens eingeworfen wurden, erst für den nächsten Tag gezählt.

Das Verfahren hatten Postkonkurrenten in Gang gesetzt, die im Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) zusammengeschlossen sind. Sie wollen damit eigene Angebote mit garantierten Zustellenzeiten vom Standardangebot der Post abgrenzen.

Ein Post-Sprecher sagte, der Konzern werde keinen Widerspruch gegen das Urteil einlegen. Es hindere die Post AG nicht, "auch in Zukunft zu berichten, dass wir gute Brieflaufzeiten haben". Die Wettbewerber hätten lediglich versucht, die Pauschalität der Aussage, Briefe seien in 95 Prozent der Fälle am nächsten Tag beim Empfänger, in Frage zu stellen. Der Sprecher räumte ein, dass es unterschiedliche Ansichten über die passende Messmethode gebe. Die Post messe "aus betrieblicher Sicht", die Regulierungsbehörde "aus Verbrauchersicht". Gemeinsam mit der Regulierungsbehörde werde aber an einer standardisierten Messung der Brieflaufzeiten gearbeitet.