Briefbeförderung Peinliche Schlappe für die Post
Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf Messungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die auf eine Zustellungsquote am nächsten Werktag von durchschnittlich nur 86,8 Prozent gekommen war. Die Behörde hatte vom Einwurf eines Briefes in den Kasten bis 17.00 Uhr an gemessen - ganz egal, ob die Kästen dann noch geleert wurden oder nicht. Die Post dagegen legte bei ihrer Werbeaussage internen Laufzeiten zu Grunde. Dabei werden Briefe, die nach der letzten Leerung des Briefkastens eingeworfen wurden, erst für den nächsten Tag gezählt.
Das Verfahren hatten Postkonkurrenten in Gang gesetzt, die im Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) zusammengeschlossen sind. Sie wollen damit eigene Angebote mit garantierten Zustellenzeiten vom Standardangebot der Post abgrenzen.
Ein Post-Sprecher sagte, der Konzern werde keinen Widerspruch gegen das Urteil einlegen. Es hindere die Post AG nicht, "auch in Zukunft zu berichten, dass wir gute Brieflaufzeiten haben". Die Wettbewerber hätten lediglich versucht, die Pauschalität der Aussage, Briefe seien in 95 Prozent der Fälle am nächsten Tag beim Empfänger, in Frage zu stellen. Der Sprecher räumte ein, dass es unterschiedliche Ansichten über die passende Messmethode gebe. Die Post messe "aus betrieblicher Sicht", die Regulierungsbehörde "aus Verbrauchersicht". Gemeinsam mit der Regulierungsbehörde werde aber an einer standardisierten Messung der Brieflaufzeiten gearbeitet.