Briefmarkt: Gericht knackt Postmonopol - DER SPIEGEL
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Briefmarkt Gericht knackt Postmonopol

Die Deutsche Post muss ihr Netz unverzüglich für Wettbewerber öffnen. Nun drohen dem Logistikkonzern Umsatzeinbußen im dreistelligen Millionenbereich. Dienstleister und Handelsunternehmen dürfen dagegen auf sinkende Versandkosten hoffen.
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Bonn - Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes. Die Post teilte mit, dass der Gerichtsbeschluss sofort umgesetzt werde. Der Bonner Konzern muss damit Konkurrenten so genannte postvorbereitende Leistungen ermöglichen. Dadurch können alternative Anbieter vorsortierte Briefe gegen einen Rabatt ins Netz der Post einspeisen.

Das Kartellamt beanstandet, dass die Post Großunternehmen für das Vorsortieren von Briefsendungen und deren Einlieferung in Briefzentren bei Briefen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm Rabatte in Höhe von drei bis 21 Prozent gewähre. Konkurrierenden Firmen verweigere sie diese Preisvorteile. Dies betreffe insbesondere die so genannten Konsolidierer, die Briefsendungen von kleinen und mittleren Unternehmen bündeln, vorsortieren und bei der Post einliefern. Die Deutsche Post hatte sowohl gegen die Anordnung des Sofortvollzugs als auch in der Hauptsache Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt.

Ein Postsprecher sagte am Mittwoch, durch die Umsetzung des Gerichtsbeschlusses würden dem Konzern frühestens ab 2007 maximal 150 bis 200 Millionen Euro Umsatz pro Jahr entgehen. Ungeachtet der Entscheidung des Oberlandesgerichts, dem Antrag der Post auf Einstweilige Verfügung gegen den Sofortvollzug nicht stattzugeben, werde man das Hauptsacheverfahren weiter betreiben. Sollte die Post hier Recht bekommen, würden möglicherweise bereits gewährte Rabatte zurückgefordert.

Zügige Belebung des Wettbewerbs am Briefmarkt

Kartellamtspräsident Böge sagte, mit der Bestätigung des Sofortvollzugs durch das Gericht würden die Voraussetzungen für eine zügige Belebung des Wettbewerbs im Briefmarkt deutlich verbessert. "Die Deutsche Post muss die missbräuchliche Behinderung von Wettbewerbern nun umgehend einstellen", sagte Böge. Er sei zuversichtlich, dass das Gericht die Entscheidung des Bundeskartellamtes auch in der Hauptsache bestätigen wird.

Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) begrüßte die Gerichtsentscheidung. Obwohl damit noch keine Entscheidung in der Sache getroffen worden sei, gebe das Gericht damit grünes Licht für den Wettbewerb, erklärte der Verband in Berlin. Dienstleister und Handelsunternehmen dürften jetzt auf sinkende Versandkosten hoffen.

Nach dem Postgesetz hat die Deutsche Post bis Ende 2005 das alleinige Recht, Briefe und Kataloge bis 100 Gramm zu transportieren. Ab 2006 ist das Monopol noch für Briefe und Kataloge bis 50 Gramm festgeschrieben. Ende 2007 läuft das Postmonopol nach den derzeitigen Planungen aus.