Briefmonopol Kartellamt geht gegen die Post vor
Bonn - Kartellamtschef Ulf Böge habe den Sofortvollzug der Entscheidung angeordnet, damit sich der Wettbewerb in diesem Bereich nicht weiter verzögere, teilte das Kartellamt mit. "Das Bundeskartellamt ist in seiner Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Deutsche Post AG ... gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstößt", erklärten die Kartellwächter. Ein Sprecher der Deutschen Post kündigte indes an, dass der Bonner Konzern Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Düsseldorfer OLG einlegen werde. Die Post wolle auch die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung anfechten. Die Praxis der Post stehe aus Sicht des Unternehmens im Einklang mit dem deutschen Postgesetz und den Regeln der Europäischen Union. Der Sprecher bekräftigte, im Fall einer Verfügung des Kartellamts rechne das Bonner Unternehmen ab 2007 mit einem Umsatzverlust von 150 bis 200 Millionen Euro im Jahr.
Die Bonner Kartellwächter hatten die Post bereits im November wegen einer Behinderung von Konkurrenten abgemahnt. Das Kartellamt beanstandet, dass die Post Großunternehmen für das Vorsortieren von Briefsendungen und deren Einlieferung in Briefzentren der Deutschen Post bei Briefen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm derzeit Rabatte in Höhe von drei bis 21 Prozent gewähre. Konkurrierenden Postdienstleistungsunternehmen verweigere sie diese Preisvorteile. Dies betreffe insbesondere die so genannten Konsolidierer, die Briefsendungen von kleinen und mittleren Unternehmen bündeln, vorsortieren und bei der Post einliefern.
Beim Kartellamt hieß es, die Post könne sich nicht auf die Exklusivlizenz berufen, die ihr im Postgesetz eingeräumt worden sei. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die europarechtlichen Bestimmungen. Die EU-Kommission habe in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden und Deutschland formell zu einer weiteren Öffnung des Briefmarktes aufgefordert. Mit einer Gesetzesänderung solle das praktisch bestehende Postmonopol auf das Sammeln, Sortieren und Frankieren von Briefen unter 100 Gramm beendet werden.