Briefträger TNT klagt gegen Mindestlohn
Amsterdam - Die Schlange der Kläger wird immer länger: Auch TNT klagt nun gegen den Mindestlohn. Nach Angaben eines Sprechers hat das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Klage bereits eingereicht. Begründung: Ein Mindestlohn könne aus Sicht von TNT nicht für allgemeinverbindlich erklärt werden. TNT steht in Deutschland mit der Tochter TNT Post in Konkurrenz zur Deutschen Post.
Zuvor hatte schon der Arbeitgeberverband der Post-Konkurrenten AGV-NBZ ein juristisches Vorgehen gegen den von der Bundesregierung festgelegten Mindestlohn angekündigt. Auch der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) klagt.
Der angeschlagene Briefzusteller Pin zahlt seinen Beschäftigten ab sofort den gesetzlichen Mindestlohn - und schickt dafür 19 seiner Töchter in die Insolvenz.
Die Regierung hat die Lohn-Untergrenze in der Briefträger-Branche auf acht bis 9,80 Euro festgelegt. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte: "Der Mindestlohn gilt und ist vom Gesetzgeber beschlossen." Er sehe Klageandrohungen gelassen.
ssu/Reuters