Brötchen-Abgabe Steuerfahnder jagen Bäcker
Bielefeld - Erste Bäcker hatten bereits Besuch von der Steuerfahndung. So seien in Ostwestfalen-Lippe die meisten größeren Filialbäckereien überprüft worden, berichtete das Bielefelder "Westfalen-Blatt". Viele Betriebe sähen sich Nachforderungen in bis zu sechsstelliger Höhe ausgesetzt.
Hintergrund ist demnach das komplizierte Mehrwertsteuerrecht. Kauft ein Kunde etwa ein belegtes Brötchen und isst es in der Bäckerei, würden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Nehme der Kunde das Brötchen mit, wird aus der "gastronomischen Dienstleistung" wieder ein Lebensmittel. Der Staat kassiert dann nur den verringerten Satz von sieben Prozent.
So werden beim Verkauf eines Baguettebrötchens zum Preis von 2,50 Euro beim Vor-Ort-Verzehr etwa 40 Cent Mehrwertsteuer fällig. Beim Außer-Haus-Verkauf sind es nur rund 16 Cent.
Dabei machen die Bäckereien beim Preis oftmals keinen Unterschied. Welcher Satz berechnet wird, kann der Kunde nur am Kassenbon feststellen. Die Steuerfahnder werfen den Betrieben nun vor, Umsätze auch dann mit dem niedrigeren Satz gebucht zu haben, wenn Kunden Snacks im Haus verzehrten.
suc/AFP