Brüsseler Maßstäbe Microsoft-Fall wird jetzt zum Schnellverfahren
Brüssel - Die plötzliche Eile ist auf die Sorge der Wettbewerbshüter zurückzuführen, dass eine Entscheidung im dem Verfahren gegen Microsoft nach dem Beitritt der neuen EU-Mitgliedsländer ungleich schwieriger werden würde. Sie schickten deshalb den Entwurf eines Straferlasses jetzt auf den Weg durch die Instanzen. Nach dem Beitritt von zehn neuen Staaten in die Union werde die Entscheidung in der Kommission noch schwieriger werden, hieß es am Dienstag in Brüssel.
Ob die Zeit noch ausreicht, gilt keineswegs als ausgemacht. Denn sehr oft benötigen die zuständigen Abteilungen in der Brüsseler Bürokratie Monate für eine Stellungnahme. Möglich ist aber auch, dass Microsoft letztendlich ohne Strafe davon kommt, denn in den USA arbeitet das Unternehmen nach einem Gerichtsurteil bereits unter Auflagen.
In Europa werden die US-Restriktionen jedoch als zu lax kritisiert. Nach Informationen der "Financial Times" sieht der Urteilsentwurf der EU-Kommission neben einer Geldstrafe auch die Verpflichtung vor, dem bislang untrennbar mit Windows verbundenen "Media Player" aus dem Betriebssystem herauszulösen. Möglicherweise muss der Software-Gigant in Zukunft sogar Schnittstellen für die Programme der Konkurrenten anbieten - eine Auflage, die so bislang im Wettbewerbsrecht keine Grundlage hat.
Bislang hatte Microsoft es vehement abgelehnt, Informationen über Teile des Quell-Codes von Windows preiszugeben mit dem Argument, die Software könnte danach allzu leicht kopiert werden.
In dem nunmehr dreieinhalb Jahre dauernden Verfahren wirft die Kommission Microsoft vor, auf rechtswidrige Weise seine beherrschende Stellung im Markt für PC-Betriebssysteme auf den Markt der einfachen Server-Betriebssysteme erweitert zu haben. Auch die Koppelung von Windows mit dem Windows-Media-Player ist den Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. Microsoft dagegen bestreitet ein illegales Geschäftsverhalten.