Bundesagentur für Arbeit Clement entlässt Gerster
Nürnberg - Clement zog damit am Samstag in Düsseldorf die Kosequenzen aus der Affäre um die rechtswidrige Vergabe von Beraterverträgen. Zuvor hatte sich der Verwaltungsrat der Bundesagentur (BA) in Nürnberg für eine Trennung von Gerster ausgesprochen.
Ein Nachfolger Gersters wird auf Vorschlag des BA- Verwaltungsrates, der binnen vier Wochen erfolgen muss, von der Bundesregierung ernannt. Clement sagte, ohne Vertrauensverhältnis sei eine Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Verwaltungsrat nicht möglich. Die Geschäfte würden bis zur Neubesetzung von den anderen Vorstandsmitgliedern geführt. Zugleich würdigte der Minister den Anteil Gersters am Umbau der BA.
Er forderte die Beteiligten auf, sich nach der Unruhe der vergangenen Wochen nun wieder auf die Arbeitsmarktreformen zu konzentrieren. Clement, der gerade vom Wirtschaftstreffen im schweizerischen Davos zurückgekehrt war, sagte, dort sei nochmals deutlich geworden, dass die ganze Welt auf die Reformen in Deutschland warte.
Die Vorsitzende des Gremiums, Ursula Engelen-Kefer, hatte am Samstag in Nürnberg nach einer außerordentlichen Sitzung des Gremiums den Beschluss des Verwaltungsrates vorgelesen. Danach habe das Gremium "eine Störung des Vertrauensverhältnisses" festgestellt. Das Ergebnis der geheimen Abstimmung sei im Verhältnis 20:1 gegen Gerster ausgefallen. Der Verwaltungsrat werde nun die Bundesregierung auffordern, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Engelen-Kefer sagte, der Umbauprozess der Bundesagentur ist nach
Einschätzung des Verwaltungsrates durch "eigenes Handeln" des
Vorstandsvorsitzenden Gerster gestört worden. Gerster als Person
schade dem Reformprozess inzwischen mehr als dass er nutze, sagte
Engelen-Kefers Stellvertreter Peter Clever.
Gerster war wegen nicht korrekt ausgeschriebener Beraterverträge
in die Kritik geraten. Eine interne Revision habe ergeben, dass von
49 Verträgen 27 in nichtöffentlicher Ausschreibung vergeben worden
seien, sagte Peter Clever, der für die Arbeitgeber im Präsidium des
Verwaltungsrates sitzt. Davon seien 13 überhaupt nicht zu
beanstanden. Bei den übrigen 14 gebe es Beanstandungen, allerdings
in sehr unterschiedlichem Umfang. In zwei Fällen seien gravierende
Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt worden.