Bundesverfassungsgericht: Ladenschlusszeiten mit Grundgesetz vereinbar - DER SPIEGEL
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Bundesverfassungsgericht Ladenschlusszeiten mit Grundgesetz vereinbar

Die in Deutschland geltenden Ladenschlusszeiten verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch die Verfassungsbeschwerde des Kaufhof-Konzerns zurück.
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Karlsruhe - Der Warenhauskonzern hatte das höchste deutsche Gericht angerufen, weil er sich durch das geltende Ladenschlussgesetz in seiner Berufsausübungsfreiheit verletzt sieht. Der Schutz der 2,7 Millionen Beschäftigten im deutschen Einzelhandel sei im Arbeitszeitgesetz und in den Tarifverträgen ausreichend geregelt, so dass es des Ladenschlussgesetzes nicht bedürfe.

Einstimmig entschied das Gericht, dass das Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen verfassungsgemäß ist. Der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sei als Regel zu sichern.

In der Frage der Beschränkung der Ladenöffnungszeiten auf 20.00 Uhr während der Werktage war das Richtergremium dagegen gespalten. Vier Richter sind der Ansicht, dass diese Beschränkung nicht mehr gerechtfertigt ist. Da für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit aber die Mehrheit der acht Richterstimmen notwendig ist, blieb die Beschwerde von Kaufhof auch in dieser Hinsicht erfolglos.

Ausgangspunkt des Karlsruher Urteils war, dass die Kaufhof-Niederlassung am Berliner Alexanderplatz im Sommer 1999 ihre Geschäftsräume am Samstagabend und Sonntag geöffnet hatte. Als das Warenhaus rechtskräftig zur Unterlassung verurteilt wurde, rief es Karlsruhe an.