Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel will Anleger vor Meldungen schützen, die das Ziel haben, den Kurs nach oben zu treiben. Firmen, die Ad-hoc-Mitteilungen offenkundig missbrauchen, um für ihr Unternehmen zu werben, sollen deshalb künftig ein Bußgeld zahlen. Die Behörde hat Bundesfinanzminister Hans Eichel gebeten, eine entsprechende Ergänzung im Vierten Finanzmarktförderungsgesetz vorzunehmen; ein erster Entwurf dieses Gesetzes wird gerade vom Finanzministerium erarbeitet. Bislang kann das Bundesaufsichtsamt Firmen nur dann mit einem Bußgeld von bis zu drei Millionen Mark belegen, wenn sie kursrelevante Nachrichten nicht veröffentlichen oder in Ad-hoc-Mitteilungen falsche Behauptungen aufstellen. Gegen die Flut irrelevanter Meldungen hatte das Amt jedoch keine Handhabe. Seit 1995 hat sich die Zahl der Ad-hoc-Mitteilungen mehr als verfünffacht. Darin verkünden vor allem Firmen des Neuen Marktes oft vage und nicht durch Tatsachen unterlegte Prognosen, Erwartungen oder den Eingang kleinerer Aufträge sowie die Entwicklung neuer Produkte, die das Geschäftsergebnis frühestens in einigen Jahren beeinflussen können - und rühren so die Werbetrommel für ihre Firmen.
Dieser Ausdruck wurde am 17.10.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert.
Andere Nutzungen verletzen das Urheberrecht
Andere Nutzungen verletzen das Urheberrecht
Zur Ausgabe
Artikel 49 / 126
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?