Bußgeld für Ad-hoc-Sünder? - DER SPIEGEL
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BÖRSE Bußgeld für Ad-hoc-Sünder?

Bußgeld für Ad-hoc-Sünder?
• aus DER SPIEGEL 4/2001
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel will Anleger vor Meldungen schützen, die das Ziel haben, den Kurs nach oben zu treiben. Firmen, die Ad-hoc-Mitteilungen offenkundig missbrauchen, um für ihr Unternehmen zu werben, sollen deshalb künftig ein Bußgeld zahlen. Die Behörde hat Bundesfinanzminister Hans Eichel gebeten, eine entsprechende Ergänzung im Vierten Finanzmarktförderungsgesetz vorzunehmen; ein erster Entwurf dieses Gesetzes wird gerade vom Finanzministerium erarbeitet. Bislang kann das Bundesaufsichtsamt Firmen nur dann mit einem Bußgeld von bis zu drei Millionen Mark belegen, wenn sie kursrelevante Nachrichten nicht veröffentlichen oder in Ad-hoc-Mitteilungen falsche Behauptungen aufstellen. Gegen die Flut irrelevanter Meldungen hatte das Amt jedoch keine Handhabe. Seit 1995 hat sich die Zahl der Ad-hoc-Mitteilungen mehr als verfünffacht. Darin verkünden vor allem Firmen des Neuen Marktes oft vage und nicht durch Tatsachen unterlegte Prognosen, Erwartungen oder den Eingang kleinerer Aufträge sowie die Entwicklung neuer Produkte, die das Geschäftsergebnis frühestens in einigen Jahren beeinflussen können - und rühren so die Werbetrommel für ihre Firmen.

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