CargoLifter: Grundvoraussetzungen für Bürgschaft fehlen - DER SPIEGEL
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CargoLifter Grundvoraussetzungen für Bürgschaft fehlen

An grundsätzlichen Zusagen für Kreditbürgschaften mangelt es den Zeppelinbauern von CargoLifter nicht. Sie können sie aber nicht abrufen, weil die Bewerbungsmappen noch nicht vollständig sind.
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Berlin - Jetzt will CargoLifter die für die Prüfung einer möglicher Förderung durch den Bund notwendigen Unterlagen schnellstmöglich nachreichen. Wie Unternehmenssprecherin Silke Rösser mitteilte, liegt dem Ministerium ein schriftlicher Antrag auf eine Förderung durch Kredite in Höhe von rund 300 Millionen Euro vor. Eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hatte dagegen gestern mitgeteilt, dass ein formeller Antrag noch nicht eingegangen sei.

Müllers Sprecherin betonte, dass für eine Förderung erst die wirtschaftliche und technische Durchführbarkeit des Projektes schlüssig nachgewiesen werden müsse. Der Bund habe bereits vor zwei Jahren eine Bürgschaft in Höhe von gut 35 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Da das Unternehmen aber die notwendigen Unterlagen bislang nicht vorgelegt habe, seien die Grundvoraussetzungen für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde noch nicht erfüllt.

Zu den notwendigen Voraussetzungen zähle unter anderem eine eingehende Buchprüfung (Due-Dilligence-Prüfung) und dass eine Bank das nicht durch die Bürgschaft abgedeckte Restrisiko übernehmen müsse.

CargoLifter-Sprecherin Rösser sagte, dass man die Bürgschaft bislang nicht benötigt habe. Auch sie erklärte, dass die vom Bund beantragten Kredite in Höhe von 300 Millionen Euro frühestens im kommenden Jahr fließen könnten. Bis dahin wolle CargoLifter die Liquidität durch Mittel privater Investoren, der öffentlichen Hand - wie zum Beispiel dem Land Brandenburg - sowie durch Fremdfinanzierung sichern. Die Gespräche dauerten aber weiterhin an, sagte Rösser. Ziel sei es, auf der Hauptversammlung am 16. März Ergebnisse verkünden zu können.