Casus Ackermann: Schleichende Vorverurteilung - DER SPIEGEL
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Casus Ackermann Schleichende Vorverurteilung

Kann die Justiz Vorstandsvorsitzenden einen fairen Prozess machen? Der Fall Ackermann weckt Zweifel.
Von Christoph Keese
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, die Anklage gegen Aufsichtsräte des Mannesmann-Konzerns zuzulassen, darunter auch Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, erhitzt die Gemüter. Berater Roland Berger spricht von einem "politischen Prozess". CDU-Vorsitzende Angela Merkel behauptet, das Verfahren schade dem Standort Deutschland, die Minister Wolfgang Clement und Hans Eichel stärken Ackermann demonstrativ den Rücken.

Das wiederum ruft Wolfgang Arenhövel, den Vorsitzenden des Richterbundes, auf den Plan, der die Unabhängigkeit der Staatsanwälte verteidigt und sich Einmischungen der Politik verbittet. Michael Müller, Berufswadenbeißer der SPD-Linken, begrüßt das Verfahren: Weil es gut sei, dass "die Vorgänge" juristisch aufgearbeitet werden. Seine Schadenfreude über das Missgeschick des Großkapitals ist nicht zu überhören.

Während die Republik den Fall diskutiert, muss Ackermann die Folgen einer schleichenden Vorverurteilung ertragen. Der Sachverhalt ist hoch kompliziert. Nur um die Grundzüge zu verstehen, muss man sich stundenlang mit ihm beschäftigen. Die wenigsten tun das. Medien geraten in Versuchung, vom "Abzocken der Unternehmen durch die Bosse" zu schreiben. Wer den Fall gar nicht kennt, glaubt schnell, Ackermann werde persönliche Bereicherung vorgeworfen - was nicht stimmt. Wo er geht und steht, muss er groben Missverständnissen des Sachverhalts entgegentreten, was meist in der Kürze der Zeit nicht möglich ist.

Was geschah wirklich bei Mannesmann?

Im Kern geht es im Prozess um Folgendes: Haben die Mannesmann-Manager ihren Konzern aus Gier ausgenommen und damit das Geld der Aktionäre veruntreut? Oder stimmt, was Esser behauptet, dass die Prämie auf Wunsch des Großaktionärs Hutchison Whampoa aus Hongkong gezahlt wurde, der in kurzer Zeit ein Vermögen mit Mannesmann-Aktien verdient hatte und Esser dafür eine Anerkennung gewähren wollte? Esser sagt, er habe sich darüber gefreut, aber darauf bestanden, dass Hutchison-Chef Canning Fok das Geld nicht direkt an ihn überweist, sondern dass die Zahlung im Sinne guter Corporate Governance über Mannesmann fließt. Außerdem habe er vorgeschlagen, dass auch seine engsten Mitarbeiter bedacht werden. Daraufhin habe Fok die Summe verdoppelt. Nur deswegen habe sich der Aufsichtsrat mit dem Thema beschäftigen müssen. Canning Fok stützt Essers Darstellung ausdrücklich. Ob die Staatsanwaltschaft die Schilderung entkräften kann, muss der Prozess zeigen. Außenstehende, auch Journalisten, kennen die Akten nicht. Sie müssen beiden Seiten daher ehrenhafte Motive unterstellen: den Staatsanwälten, dass sie sorgfältig arbeiten und keinen politischen Prozess führen, um nicht immer nur die Kleinen, sondern auch einmal einen Großen zu bestrafen. Und Ackermann wie seinen Mitangeklagten, dass sie nichts falsch gemacht haben und bis zum Beweis des Gegenteils unschuldig sind.

Strafe durch Verlust des guten Rufs

Dennoch erheben sich wichtige moralische Fragen: Ist es überhaupt möglich, dass Ackermann unbeschadet aus dem Verfahren herauskommt, wenn ihm keine Schuld nachgewiesen wird? Können Vorstandsvorsitzende prominenter Firmen mit offenem Ausgang angeklagt werden? Oder müssen sie immer schon eine schwere Strafe erleiden, bevor das Verfahren überhaupt beginnt? Führt die rechtliche Verpflichtung von Staatsanwaltschaft und Gerichten, ohne Ansehen der Person zu urteilen, bei exponierten Unternehmensführern nicht automatisch zu massiven Nachteilen, die weit über das hinausgehen, was Normalbürger zu ertragen haben? Ist der Rufschaden durch Anklage und Zulassung zum Prozess schon so hoch, dass die Vorverurteilung fest ins System eingebaut ist?

Die zynische Antwort auf diese Fragen lautet: Selbst wenn es so sein sollte, gehört es zum Berufsrisiko von Vorstandschefs; mit ihrem hohen Gehalt sei das abgegolten. Befriedigend ist eine solche Antwort nicht. Auch Josef Ackermann hat Bürgerrechte. Er verdient kein Mitleid, aber Fairness. Schon einmal gab es einen ähnlichen Fall: Thyssen-Vorstand Dieter Vogel wurde angeklagt und verlor seinen Job, weil der Aufsichtsrat glaubte, er könne ihn nicht mit ganzer Kraft ausüben. Dann stellte das Gericht das Verfahren ein. Vogel konnte nicht in den Status quo ante zurückversetzt werden. Er war trotz Unschuld bestraft worden - nicht direkt durch die Justiz, aber indirekt durch die Anklage. Auch Ackermann lebt mit diesem Risiko. Je länger sich das Verfahren hinzieht, desto größer ist die Gefahr, dass der Aufsichtsrat von ihm abrückt, er von seinem Amt zurücktreten muss und damit außergerichtlich büßt.

Staatsanwälte und Richter sollten daraus nicht folgern, dass Vorständen kein Prozess gemacht werden kann. Aber sie schulden ihnen extreme Sorgfalt vor Anklageerhebung und dann ein sehr schnelles Verfahren. Zumindest Letzteres ist im Fall Ackermann unbefriedigend. Wann der Prozess beginnt, ist so unklar wie seine Dauer. Die Spekulationen schwanken zwischen einigen Monaten und einigen Jahren. Genau an diesem Punkt ist das Nicht-Ansehen der Person gefährlich. Das Gericht würde nichts von seiner Unabhängigkeit verlieren, wenn es zügig beginnt und schnell zum Urteil kommt. Nur so kann es unnötigen Schaden von Ackermann abwenden.