Chronik: Die EU gegen Microsoft - DER SPIEGEL
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Chronik Die EU gegen Microsoft

Entscheidung im Dauerstreit: Das Europäische Gericht hat die Klage des US-Konzerns Microsoft gegen eine von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe über 497 Millionen Euro zurückgewiesen. Der Höhepunkt eines dramatischen Hin- und Hers, das die EU-Behörden seit fast zehn Jahren in Atem hält.
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1998: Das Software-Unternehmen Sun Microsystems legt gegen den Konkurrenten Microsoft Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Der Vorwurf: Microsoft missbrauche seine beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme.

Februar 2000: Die EU-Kommission leitet eine Untersuchung ein. Im Zentrum steht die Anschuldigung, dass Microsoft durch Verknüpfung seines PC-Betriebssystems Windows mit einer neuen Server-Software die Kombination von Windows mit Konkurrenzprodukten praktisch ausschließe.

August 2001: Das Verfahren wird ausgeweitet: Die Kommission kritisiert, dass Microsoft seine neue Software zum Abspielen von Musik und Videos, den Media Player, an sein Betriebssystem Windows gekoppelt habe. Microsoft schränke damit die Möglichkeiten von PC-Herstellern und Verbrauchern ein, ein Konkurrenzprodukt auszuwählen, zumal sich der Media Player nicht ohne weiteres entfernen lasse.

März 2004: Die EU-Kommission verhängt eine Rekordstrafe von 497 Millionen Euro gegen Microsoft "wegen Missbrauchs seiner Marktmacht in der EU". Zudem verpflichtet sie den US-Konzern, die Schnittstellen-Informationen offenzulegen, die die Wettbewerber brauchen, damit ihre Software-Produkte mit Windows-PC- und Server-Software kommunizieren können. Weiter verlangt die Kommission, Microsoft müsse das Betriebssystem Windows künftig auch ohne den Media Player anbieten.

Juni 2004: Microsoft legt gegen die Entscheidung der Kommission Klage vor dem Europäischen Gericht erster Instanz ein.

Juli 2006: Nach mehreren Warnungen an Microsoft verhängt die Kommission eine zweite Geldstrafe von 281 Millionen Euro, weil das Unternehmen die Verpflichtung zur vollständigen Offenlegung der Schnittstellen-Informationen nicht erfüllt habe.

März 2007: Die Kommission hält Microsoft vor, für die Bereitstellung der Schnittstellen-Informationen überhöhte Preise zu verlangen und droht, deshalb rückwirkend zum 1. August Geldstrafen von drei Millionen Euro täglich zu verhängen. Gegenwärtig prüft die Kommission die Antwort Microsofts auf diese Vorwürfe.

17. September 2007: Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigt die Kommissionsentscheidung von März 2004.