Coca-Cola Peinliche Panne bei "Powerade"
Essen Der Getränkehersteller habe es nach Ansicht von Experten versäumt, die Marke in Deutschland ausreichend zu schützen, berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD) in Ihrer Mittwochsausgabe.
Der Getränkevertreiber "Übermorgen Getränke-Trendprodukte" aus dem badischen Brühl bestätigte, dass er sich das deutsche Recht am Getränkenamen gesichert habe. Coca-Cola hatte sich die Marke Powerade zwar schon 1993 für Deutschland schützen lassen, sie aber bisher nicht genutzt. Das müsse aber nach deutschem Markenrecht innerhalb von fünf Jahren geschehen, so Karl-Heinz Fezer, Jura- Professor an der Universität Konstanz.
Es müsse Anzeichen geben, dass mit dem geschützten Namen Umsatz erwirtschaftet oder ein Produkt vermarktet werde. Nach Ablauf dieser Zeit könnten sich auch andere Firmen die Rechte sichern, so Fezer. "Da hat wohl jemand im Konzern geschlafen", sagt Eckard Nachtwey, Markenrechtsexperte der Bremer Kanzlei Ahsen, Nachtwey & Kollegen.
Zehn-Mann-Firma legt Coke aufs Kreuz
Diese Rechtslage hat die Übermorgen GmbH genutzt. Die Zehn-Mann-Firma habe im Juni 2000 den Schutz der Marke Powerade für Softdrinks in Deutschland beim Patent- und Markenamt beantragt, schreibt die Zeitung.
Eine Sprecherin der Coca-Cola GmbH in Essen bestätigte, dass sich nach Ablauf einer Fünfjahresfrist ein süddeutscher Getränkevertreiber den zunächst von Coca-Cola gehaltenen Namen ebenfalls habe schützen lassen. "Mit der Einführung des Produktes werden wir jedoch wieder die vollen Markenrechte erlangen", sagte die Sprecherin. Eine möglicherweise bevorstehende rechtliche Auseinandersetzung bezeichnete sie als reine Spekulation.
Coca-Cola hatte Mitte Oktober mitgeteilt, mit dem bereits in Griechenland, Polen, USA und Asien vertriebenen Getränk Powerade in Europa Marktführer werden zu wollen. Im Oktober soll das Getränk in Deutschland sowie in sechs weiteren europäischen Ländern mit großen Werbeaufwand eingeführt werden.