Commerzbank Gericht prüft Bilanz
Der Jahresabschluss der Commerzbank für das Jahr 2000 wird derzeit vom Oberlandesgericht Frankfurt untersucht. Der in London ansässige Rechtsanwalt Friedrich Landwehrmann hat im Namen seiner F.A.G.T. Industriebeteiligung GmbH beantragt, die Bilanz für nichtig zu erklären. Er begründet seine Klage vor allem mit der falschen Bewertung von Beteiligungen. Insbesondere habe der Börsenwert des 33-prozentigen Anteils der Commerzbank an der Korea Exchange Bank (KEB) zum Bilanzstichtag nur 250 Millionen Euro betragen. Die Commerzbank aber habe das KEB-Aktienpaket mit 791 Millionen Euro in den Büchern belassen. Auch die Beteiligung an der spanischen Banco Santander sowie an den britischen und amerikanischen Vermögensverwaltern Jupiter und Montgomery hätte um rund 600 Millionen Euro niedriger bewertet werden müssen. Der Rechtsanwalt bemängelt weiter, dass die Bank für ihr im Oktober 2000 verabschiedetes Strategieprogramm "CB 21" keinerlei Rückstellungen gebildet habe, obwohl sich die anfallenden Kosten von 280 Millionen Euro für den Abbau von über 3000 Jobs und die Schließung von 200 Filialen bereits abgezeichnet haben. "Mit diesen Tricks hat der damalige Vorstandschef Martin Kohlhaussen das vermeintlich beste Ergebnis der Geschichte herbeigezaubert", wettert Landwehrmann, der mit seiner Klage jedoch zunächst vor dem Landgericht unterlag. Laut den Richtern habe sich die Commerzbank mit ihrer Bewertung der KEB-Beteiligung noch "am Rande ihres Ermessensspielraums" bewegt. Auf die übrigen Vorwürfe ging das Gericht in der Urteilsbegründung nicht ein. Die Bank dagegen bestreitet die Vorwürfe. Der Abschluss sei "nach Recht und Gesetz erstellt worden", sagte Vorstandschef Klaus-Peter Müller. Dennoch hat sich die Bankenaufsicht die Urteilsbegründung bereits schicken lassen.