Daimler Zetsche verliert Prozess gegen Kritiker Grässlin
Hamburg - Daimler-Chef Dieter Zetsche ist mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld von Konzernkritiker Jürgen Grässlin vor dem Hamburger Landgericht gescheitert. Die Richter der Zivilkammer 24 wiesen Zetsches Klage mit einem heute verkündeten Urteil ab.
Zetsche hatte von Grässlin 50.000 Euro gefordert, weil seine Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien. Der bekannteste Kritiker des Konzerns hatte mehrfach öffentlich den Verdacht geäußert, Zetsche habe als Zeuge in einem Stuttgarter Gerichtsverfahren um sogenannte Graumarktgeschäfte eine "Falschdarstellung" abgegeben.
Zetsche-Anwalt Christian Schertz und Daimler wollen nun die Urteilsbegründung prüfen und möglicherweise in die Berufung gehen. "Wir halten die Auffassung des Landgerichts für falsch", sagte Schertz. Grässlin geht nach Angaben seines Anwalts Holger Rothbauer davon aus, dass das Urteil auch in höherer Instanz Bestand haben wird.
Zetsche war zunächst mit Unterlassungsklagen vor Berliner Gerichten erfolgreich gegen die Äußerungen Grässlins vorgegangen. Weil der Konzernkritiker seinen Verdacht dennoch wiederholt hatte, klagte der Daimler-Chef schließlich in Hamburg auf Schmerzensgeld.
Der Daimler-Konzern teilte mit, Grässlin habe laut Berliner Kammergericht die Persönlichkeitsrechte von Zetsche "unstreitig" verletzt. "Lediglich den Anspruch auf ein zusätzliches Schmerzensgeld hat das (Hamburger) Landgericht jetzt nicht bestätigt", hieß es weiter. Die Hamburger Richter hatten in der Verhandlung Ende November deutlich gemacht, in den Äußerungen Grässlins keine so schwere Verletzung von Zetsches Persönlichkeitsrechten zu sehen, dass eine Geldentschädigung angemessen wäre.
Zetsche hatte 2002 in einem Stuttgarter Prozess gegen einen Spediteur ausgesagt, bei dem es um Graumarktgeschäfte jenseits des offiziellen Vertriebsnetzes bei Daimler ging. Dabei soll Zetsche laut Medienberichten bestritten haben, dass der Konzern zu seiner Zeit als Vertriebsvorstand solche Praktiken toleriert und gefördert habe.
Konzernkritiker Grässlin hat aber den Ermittlungsbehörden Unterlagen vorgelegt, durch die er das Gegenteil bewiesen sieht. Inzwischen ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Zetsche wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage.
wal/dpa