DaimlerChrysler Kleinaktionäre geben nicht auf
Stuttgart - Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte am Mittwoch die Rechtmäßigkeit der Mitarbeiterbeteiligung von DaimlerChrysler in zweiter Instanz bestätigt. Nun erwägt die Schutzgemeinschaft Berufung, was zu einer Verhandlung am BGH führen würde. "Wir müssen erst die Begründung des Gerichts abwarten, sind aber durchaus geneigt, auch zum BGH zu gehen", sagte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel. Aktienoptionspläne dürften nicht der Selbstbereicherung des Managements dienen.
Die Kläger kritisieren vor allem, dass den Aktionären der Wert des Pakets auf der Hauptversammlung des Autokonzerns im April 1999 auch auf Nachfrage nicht genannt worden war. Der Optionsplan umfasst rund 96 Millionen Aktien. In den Genuss der Ausübung sollen bis zu 6500 leitende Angestellte kommen, 15 Prozent des Pakets sind für den Vorstand reserviert. Allerdings ist die Ausübung nur möglich, wenn der Kurs der Aktie um 20 Prozent über dem Referenzwert von 62,30 Euro liegt. Am Freitagvormittag lag der Kurs von DaimlerChrysler bei 51,95 Euro.
Der als "Vorstandsschreck" bekannte Würzburger Wirtschaftsprofessor Ekkehard Wenger zeigte sich ebenfalls kämpferisch: "Die Stuttgarter Justiz hat nach meinen Kenntnissen aktienrechtlich noch nie gegen DaimlerChrysler entschieden." Das jüngste Urteil sei daher keine Überraschung, sagte Wenger, der die Klage gemeinsam mit den Aktionärsvertretern der SdK angestrengt hatte. Das OLG hatte in seinem Urteil mitgeteilt, die von den Klägern geforderte Orientierung des Optionsplans an einem Branchenindex sei nicht erforderlich. Das Stuttgarter Landgericht hatte schon im Oktober 2000 zu Gunsten von DaimlerChrysler entschieden.