DaimlerChrysler: Weitere Klagen aus Deutschland - DER SPIEGEL
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DaimlerChrysler Weitere Klagen aus Deutschland

Nach den Milliardenklagen aus den USA greifen auch ehemalige Daimler-Benz-Aktionäre die Fusion von DaimlerChrysler gerichtlich an. Chrysler soll zu hoch bewertet worden sein.
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Stuttgart - Die deutschen Aktionäre leiteten laut "Handelsblatt" beim Landgericht Stuttgart ein so genanntes Spruchstellenverfahren ein. Sie hatten sich bisher geweigert, Ihre Papiere in Aktien des neuen Unternehmens zu tauschen. Ihrer Meinung nach wurde Chrysler bei dem Zusammenschluss zu hoch bewertet. In dem Gerichtsverfahren soll nun von Experten ein fairer Wert für den Tausch festgelegt werden. Der Rechtsanwalt der Kläger fordert demnach eine Nachzahlung von 50 Mark pro Aktie. Laut dem Bericht beginnt die Prüfung des Verfahrens frühestens im Frühjahr 2001. Vom Gericht war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

"Das Verfahren betrifft nur sehr wenige Aktionäre", sagte ein Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). "Für diejenigen, die ihre Aktien getauscht haben, sehen wir leider keine Möglichkeit, dass eine Klage gegen das Unternehmen zum Erfolg führt." Daimler-Benz habe die Abwicklung der Fusion bewusst so gestaltet, dass für spätere Einwände in Deutschland keine rechtliche Grundlage besteht. Unterdessen erreichte die DaimlerChrysler-Aktie am Vormittag zeitweilig mit 44,70 Euro einen neuen historischen Tiefststand.

In den USA sind laut einem Bericht der Tageszeitung "Detroit News" nach der Milliarden-Klage des DaimlerChrysler-Großaktionärs Kirk Kerkorian noch fünf weitere mit nahezu identischem Wortlaut bei den Gerichten eingegangen. Das amerikanische Recht erlaubt auch so genannte Sammelklagen, die Anwälte stellvertretend für eine Personengruppe einreichen.

Laut "Detroit News" wird DaimlerChrysler Anfang nächster Woche eine deutsche Übersetzung der Kerkorian-Klage zugestellt. Danach habe das Unternehmen 20 Tage Zeit zur Antwort. DaimlerChrysler hatte bereits mitgeteilt, dass es die Klage nach einer Prüfung für "vollständig unbegründet" hält. Sollte das Gericht die Klage annehmen, könnten Schrempp und weitere Beschuldigte im Frühjahr 2001 zur Anhörung geladen werden.

In den USA sind Schadenersatzklagen-Sammelklagen durchaus üblich. Obwohl sie vor Gericht meist keine Chance haben, einigen sich Unternehmen mit den Klägern oft vorher auf einen Vergleich, um sich ein langwieriges öffentliches Verfahren zu ersparen.

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