DaimlerChrysler Wieder Ärger wegen Schrempp-Rücktritt
Frankfurt - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe) zufolge wegen der Umstände beim Rücktritt Schrempps im Juli 2005 ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe gegen DaimlerChrysler verhängt. Die Bafin gehe davon aus, dass bei der Veröffentlichung der Führungspersonalie die Pflichtmitteilung für die Finanzmärkte zu spät veröffentlicht wurde. Daimler habe gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Eine Sprecherin der Bafin sagte heute, die Behörde habe der Staatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittlungen in der Sache übertragen.
Dem Bericht zufolge betonte eine Daimler-Sprecherin, das Unternehmen sehe nach wie vor kein schuldhaftes Verhalten. Die Bafin hatte hingegen schon im September 2005 erklärt:
"Spätestens am 10. Juli 2005 war die Entscheidung, Schrempp
werde zum Ende des Jahres 2005 sein Vertragsverhältnis beenden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gefallen." DaimlerChrysler ließ sich mit der Bekanntgabe der
veröffentlichungspflichtigen Information Zeit bis zur
Aufsichtsratssitzung am 28. Juli 2005. Das Gremium bestimmte an diesem Tag Dieter Zetsche zu Schrempps Nachfolger. Die Aktie legte daraufhin rund zehn Prozent zu.
Wegen der möglicherweise verspäteten Veröffentlichung des
Schrempp-Rückzugs hatten bereits Anleger
einen Musterprozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angestrengt. Die Richter machten allerdings keine Pflichtverletzung des Unternehmens aus und wiesen die Klage ab.
kai/dpa-afx/Reuters