Dauerstreit EuGH-Urteil entfacht neue Dosenpfand-Debatte
Luxemburg/Berlin - Die Luxemburger Richter urteilten am Dienstag, dass die Dosenpfandregelung zwar zum Schutz der Umwelt beitrage, jedoch den freien Warenverkehr in der EU behindere. Gegen das Pflichtpfand hatten die Europäische Kommission und zwei österreichische Unternehmen geklagt.
Die Richter hatten erklärt, insgesamt seien ausländische Hersteller durch das Pfand stärker betroffen als deutsche. Ausländische Hersteller verwendeten mehr Einwegverpackungen. Dies könne jedoch mit EU-Recht vereinbar sein, falls das Pfand dem Umweltschutz diene und verhältnismäßig umgesetzt werde. Die Richter sahen in der Auflage, Mehrwegflaschen für Mineralwasser, Bier und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke anzubieten, wenn deren Anteil unter 72 Prozent sinkt, eine Benachteiligung nichtdeutscher Firmen.
Nach Ansicht des Umweltministeriums hat das Luxemburger Gericht die Vereinbarkeit einer Pfandpflicht für Einwegverpackungen mit europäischem Recht im Grundsatz bestätigt. Staatssekretär Rainer Baake sagte, die Novelle der Verpackungsverordnung, die dem Bundesrat am Freitag zur Zustimmung vorliegt, berücksichtige die Bedenken der EU und des Europäischen Gerichtshofes bereits.
Grüne: Kritik ist schon ausgeräumt
Mit der Neuregelung soll Baake zufolge unter anderem durch die Beendigung der "Insellösungen" der Ausbau eines einheitlichen flächendeckenden Rücknahmesystems gefördert werden. Für die Beratungen im Bundesrat habe das Gericht damit eine klare Richtlinie vorgegeben. Zudem hätten die Richter bestätigt, dass das Dosenpfand auch auf ausländische Getränke angewendet werden dürfe.
Winfried Hermann, umweltpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, sieht ebenfalls eine "Bestätigung der bestehenden Regelungen ist. Kritisiert wurde in dem Urteil die Insellösung. Da hat der Bundestag die Änderungen schon beschlossen, der Bundesrat wird sie beschließen. Die Kritik ist damit schon ausgeräumt", so Hermann zu SPIEGEL ONLINE.
Der umweltpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Paziorek (CDU), forderte die Bundesregierung unterdessen auf, die Entscheidung des EuGH bei der derzeitigen Novelle der Verpackungsverordnung zu berücksichtigen. Eine abschließende Beratung der Novelle im Bundesrat schon am Freitag sei vor diesem Hintergrund "nicht sachgerecht". Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) müsse das Verfahren stoppen, und der Bundestag müsse erneut entscheiden. Staatssekretär Baake sagte, es gebe keinen Grund, die Entscheidung zu verschieben.
Auf Dosen und Einwegflaschen für Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade werden seit 2003 je nach Größe zwischen 25 und 50 Cent fällig. Allerdings gibt es bislang kein einheitliches Rücknahmesystem. Nach der Ende November vom Bundestag gebilligten Novelle der Verpackungsverordnung sollen so genannte Insellösungen künftig abgeschafft werden. Läden müssen pfandpflichtige Einwegverpackungen künftig auch dann zurücknehmen, wenn sie diese nicht selbst verkauft haben.