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»Davon profitieren nur Steuerbetrüger«

Mit der Rücknahme der Quellensteuer nach nur viermonatiger Laufzeit hat Bonn eine reale Finanz-Satire geschrieben - Politik als Kabarett. Die Steuerbürger fühlen sich bei dieser Vorstellung genarrt, die Partner in Europa nicht minder. Das Signal aus Bonn aber kommt über: Steuern auf Kapitalerträge dürfen in der Bundesrepublik hinterzogen werden.
• aus DER SPIEGEL 18/1989
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Bevor Gerhard Stoltenberg vom Finanzministerium auf die Hardthöhe wechselte, schrieb er seinem designierten Nachfolger Theo Waigel einen Brief. Der scheidende Amtsträger bat den kommenden, beim heiklen Thema Quellensteuer alle Festlegungen zu meiden. Er solle erst mal mit den sachverständigen Beamten sprechen.

Der Rat des schnöde abgehalfterten Stoltenberg war nicht mehr gefragt. Waigel hatte sich längst entschieden, Stoltenbergs Quellensteuer »mit Stumpf und Stiel auszurotten« (der CSU-Abgeordnete Michael Glos).

Während die Beamten im Finanzministerium noch Pro und Contra aufschrieben, verkündete der neue Mann bereits die neue Philosophie: »Quellen soll man nicht abschöpfen, man soll sie sprudeln, sich über die Wiesen ergießen lassen.«

In der vergangenen Woche vollstreckten die Koalitionsfraktionen verwirrt und zögernd, aber gehorsam die tollste finanzpolitische Wende, die sich je eine Regierung der Bundesrepublik geleistet hat. Die seit dem 1. Januar dieses Jahres wirksame zehnprozentige Quellensteuer auf Kapitalerträge wird mit dem 30. Juni wieder abgeschafft. Waigel läßt die Steuer so holterdiepolter in der Versenkung verschwinden, wie sein Vorgänger sie einst hervorgeholt hatte.

Eifrig liefert der neue Minister Rechtfertigungen: Er klagt über Kapitalflucht, Bürgerwiderstand, volkswirtschaftliche Schäden.

Andere Politiker, die gestern noch das Gegenteil vertreten haben, hauen notgedrungen in die gleiche Kerbe. Der FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms: »Sollten wir versuchen, das zu verhindern? Dann bleiben zum Schluß ein paar Idioten übrig, und ausgerechnet die FDP ist die Quellensteuerpartei.«

Es ging ums Überleben der Koalition; da zählte nicht, daß man die Verfassung biegen muß, daß in Europa eine Menge Glaubwürdigkeit verspielt wird. Da zählt schon gar nicht das Geschwätz von gestern.

Nun also ist endgültig freie Bahn geschaffen für Vermögende, die Zinseinkommen an der Steuer vorbeiziehen. Die Reform der Einkommensteuer, die ohnedies schon die Bessergestellten begünstigt, wird sozial noch fragwürdiger.

Der Zickzackkurs der Regierung gilt auch im eigenen Lager als eine intellektuelle Zumutung. Doch es meldeten sich nur zaghaft einige Bedenkenträger, niemand muckte wirklich auf.

Vergessen war mit einem Mal, was einmal den Anstoß für die neue Steuer gegeben hatte. Einem Gutachten des Rechnungshofes war 1985 zu entnehmen, daß die Kapitalanleger in der Bundesrepublik Zinserträge in Milliardenhöhe am Fiskus vorbeischmuggeln.

Zunächst leugnete die rechtsliberale Regierung den Tatbestand. SPD-Vorschläge, eine umfassende Quellensteuer einzuführen, taten die Bonner Regenten als sozialistische Neidhammelei ab.

Zwei Jahre später brauchte Stoltenberg Geld zur Finanzierung seines mißratenen Lebenswerkes, der Steuerreform. Die Koalition fand eine Quellensteuer nun unausweichlich. Immerhin sollte sie vier Milliarden Mark im Jahr bringen; sie ließ sich gleichzeitig als soziale Alibiveranstaltung nutzen. Angeblich waren von der Steuer ja im wesentlichen nur die Wohlhabenden betroffen.

Von Beginn an warnte der Steuerabteilungsleiter Adalbert Uelner seinen Chef vor diesem Instrument. Die geplante Belastung von Kirchen und Gemeinnützigen, die sich zum Teil aus Zinserträgen finanzieren, lasse sich politisch nicht durchhalten. Das System erzwinge zudem einen wuchernden Bürokratismus. Einigermaßen sinnvoll und einfach, so Uelner, ließen sich Kapitalerträge nur durch Mitteilungen der Banken an die Finanzämter erfassen, in denen über Zinserträge der Kunden Auskunft gegeben werde.

Das aber ging natürlich nicht, denn so was wollten ja auch die Sozis. Also beschloß die Koalition, die Quellensteuer einzuführen.

Schon bald waren die Kirchen und die Gemeinnützigen befreit. Als die Quellensteuer schließlich im Gesetzbuch stand, war sie tatsächlich ein bürokratisches Monster. Der Beamte Uelner, der vor allem gewarnt hatte, erhält von den Bonner Steuerexperten der Regierungsparteien heute dennoch Prügel für die Mißgeburt.

Nun ist die Koalition zwar die Quellensteuer los; doch Theo Waigel dürfte es schwerfallen, den Doppel-Salto rückwärts den steuerzahlenden Bürgern zu erklären.

Mit der Einführung dieser Steuer hatte Bonn eingestanden, daß Steuerhinterziehung bei Zinsgewinnlern praktisch die Regel ist. Im Mai vorigen Jahres bezifferte die Regierung offiziell den nicht versteuerten Kapitalgewinn immerhin auf zehn Milliarden Mark.

In der amtlichen Begründung für die Einführung der Quellensteuer heißt es ausdrücklich: »Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebietet eine möglichst gleichmäßige Behandlung der Einkunftsarten und der Steuerpflichtigen.« Als Mittel zur verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung habe die Koalition deshalb die Quellensteuer eingeführt.

Nun, da sie abgeschafft wird, stellt die Regierung mithin die vorherige, verfassungswidrige Begünstigung der Zinseinkommen wieder her. Theo Waigel hat seinen neuen Untergebenen bereits den Weg gewiesen, wie in dieser ungemütlichen Situation zu argumentieren ist. Die Beamten sollen in die Vorlagen schreiben: Nach der erregten Quellensteuerdebatte wisse nun jeder von der Steuerpflicht für Zinsen; künftig werde also jedermann ehrlich und brav sein, die Verfassungsmäßigkeit sei gewährleistet.

Die kabarettreife Argumentation verzerrt die Wirklichkeit bis zur Skurrilität. Der Widerstand gegen die Quellensteuer beweist eben, daß private Kapitaleigner die bislang übliche, augenzwinkernde Duldung der Steuerhinterziehung als Besitzstand betrachten, den sie nicht aufgeben wollen. Zu Verzicht besteht jetzt noch weniger Grund als früher.

Obwohl die Quellensteuer fällt, bleibt das gleichzeitig zum Gesetz erhobene Bankgeheimnis unangetastet. Es ist unangreifbarer als zuvor.

Wer die von Waigel propagandistisch beschworene Pflicht zur Besteuerung ignoriert hat und künftig weiter ignoriert, kann praktisch nicht erwischt werden. Der FDP-Abgeordnete Josef Grünbeck: »Von der Abschaffung profitieren nur Steuerbetrüger.« CDU-Mann Kurt Biedenkopf sieht ebenfalls einen »Freibrief zur Steuerhinterziehung«.

Dieser Verdacht wird zur Gewißheit im Zusammenhang mit einem Richtlinienvorschlag der EG-Kommission. Solange das Bankgeheimnis nur ein Erlaß war, hätten die deutschen Kreditinstitute den Finanzfahndern anderer EG-Länder Einblick in Konten potentieller Steuersünder geben müssen; die Deutschen hätten - im Zuge der Gegenseitigkeit - auch selbst im EG-Ausland nachforschen dürfen.

Nachdem das Bankgeheimnis nun aber gesetzlich geschützt ist, greift die Richtlinie nicht mehr. Zinseinkünfte sind damit faktisch steuerfrei.

Das wird die Hinterzieher mit den starken Nerven freuen. Die haben höchstens einen einmaligen Verlust von zehn Prozent zu beklagen, falls ihr Zinstermin zwischen Januar und Juli fällt. Da die Steuer anonym eingezogen wird, weiß niemand von ihren Schätzen.

Durch den heutigen Verzicht auf die Quellensteuer macht Theo Waigel jedoch ausgerechnet jene Steuerzahler nachträglich zu Narren, die sich den Glauben an die Dauerhaftigkeit von Regierungsentscheidungen bewahrt hatten. Es sind diejenigen, die von der Steueramnestie für vergangene Sünden Gebrauch gemacht haben und steuerehrlich geworden sind.

Deren Guthaben sind den Finanzämtern nun bekannt, für diesen Personenkreis ist trotz Aufhebung des Gesetzes die schöne Zeit des Steuerschmuggels nun vorbei.

»Wir haben eine große Zahl von Leuten in die Steuerehrlichkeit gelockt«, gesteht FDP-Solms ein, auch wenn das aus heutiger Sicht unter falschen Voraussetzungen geschehen sei: »Nun ist es eben ein Schuß in den Ofen geworden.«

Es gibt noch eine andere Opfer-Gruppe, und die ist besonders schlimm dran. In der Unionsfraktion fiel das böse Wort von der Quellensteuer als »Rentner- und Witwenfalle«.

Es geht um jene Gruppe mit weniger Einkommen, die beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragte, um der Quellensteuer zu entgehen. Bei 20 bis 30 Prozent dieser Antragsteller, die sich selbst zu den Armen rechnen und die bislang keine Steuern zahlten, kamen die Finanzbeamten zu dem Ergebnis, daß keine Befreiung möglich ist; vor allem aber: daß diese Bürger auch früher schon Kapitalertragsteuern hätten zahlen müssen.

Da der Tatbestand einmal amtsbekannt war, wurden teilweise Nachzahlungen fällig, bis zurück zum Jahre 1980. »Diese Leute«, so ein Stoltenberg-Helfer, »lassen in ihren Briefen jeden Humor vermissen.«

Eilfertig hatte Waigel in der Fraktion versprochen, er werde seine Beamten anweisen, bei strittigen Zweifelsfällen zugunsten der Steuerzahler zu entscheiden. Doch in solchen Fällen gibt es wenig Ermessensspielraum, Gesetz ist Gesetz.

Dem Ziel, den Unmut zu begrenzen, dient die Verdoppelung der Sparerfreibeträge. Sie gilt rückwirkend. Dadurch sollen möglichst viele Kleinsparer oder Rentner Anspruch auf Rückzahlung des automatisch abgezogenen Zehnten erhalten.

Ob Waigel wenigstens einen Teil des Fluchtkapitals zurückholen kann, ist zumindest auf kurze Sicht unwahrscheinlich.

Als Indiz für den Verbleib des Gelds im Ausland darf gewiß gewertet werden, daß die deutschen Banken bei ihren Filialen im Steuerfluchtland Luxemburg kein Personal abbauen wollen. Niemand in der Geldszene rechnet damit, daß sich durch die Abschaffung der Quellensteuer die Kapitalströme umkehren würden.

Ulrich Ramm, Leiter der Volkswirtschaftlichen Abteilung der Commerzbank, wagt die Prognose: »Was nach draußen abgewandert ist, bleibt draußen.«

Die Geldanleger, so sagen die Banker, seien nun erst mal mächtig verunsichert. Adolf Kraus, persönlich haftender Gesellschafter des Bankhauses Schröder, Münchmeyer, Hengst & Co.: »Nichts verschreckt die Anleger mehr als ein Zickzackkurs in der Politik.« Verlorenes Vertrauen kehre nur »sehr, sehr langsam« wieder.

Nach jüngsten Zahlen der Bundesbank legten die Bundesbürger im vergangenen Jahr langfristiges Kapital in Höhe von 93 Milliarden Mark im Ausland an - 30 Milliarden, also 50 Prozent, mehr als im Vorjahr. Rund 71 Milliarden (im Vorjahr 25 Milliarden) davon gingen in ausländische Wertpapiere. Natürlich ist die Quellensteuer nicht die alleinige Ursache. Die attraktiven Zinsen im Ausland und das geschrumpfte Wechselkursrisiko waren mindestens genauso wichtig für die Kapitalauswanderung.

Auf mittlere und längere Sicht dürfte die Abschaffung der Quellensteuer, so die vorherrschende Meinung in der Finanzbranche, den Finanzplatz Bundesrepublik in der Gunst der Kapitaleigner wieder heben. Dies hilft, den Außenwert der Mark etwas zu festigen, damit die Inflationstendenzen zu dämpfen und den Zinsauftrieb in der Bundesrepublik zu bremsen.

Verspielt wurde für dieses Ergebnis, das sich bei ein wenig Stetigkeit wahrscheinlich von selbst eingestellt hätte, nicht nur Vertrauen beim heimischen Steuerzahler, sondern auch Glaubwürdigkeit bei den EG-Partnern.

Die Brüsseler Kommission hatte ursprünglich als einheitliche Regelung für Europa Kontrollmitteilungen an die Finanzämter vorschlagen wollen. Auf Drängen Stoltenbergs schwenkte sie dann jedoch um und schlug eine Quellensteuer für ganz Europa vor.

Nun ist Theo Waigel am Ruder, ab sofort muß der alte und neue Steuerabteilungsleiter Uelner in Brüssel gegen die eigenen Vorschläge von gestern kämpfen.

Damit steht fest, daß es auf absehbare Zukunft keine Einigung über eine gemeinsame Zinsbesteuerung in Europa geben wird. Und ohne einheitliche Besteuerung von Kapitalerträgen läßt sich auch die Liberalisierung der europäischen Kapitalmärkte nicht verwirklichen. Frankreich hat seine Zustimmung für freie Kapitalmärkte von der Einigung auf eine gemeinsame Quellensteuer oder auf Kontrollmitteilungen abhängig gemacht.

Kontrollmitteilungen, versichert Kanzler Kohl eisern, werde es nicht geben: »Das ist niemals meine Politik.« Waigel diffamierte diese Erhebungsmethode als »Schnüffelei«, die man offenbar den Kapitaleignern nicht zumuten kann.

Vielleicht gewinnen die Herren auch da noch mal neue Einsichten. Vorerst dürfte Waigel Mühe haben, zu erklären, warum es statthaft ist, daß die Arbeitgeber den Fiskus über die Einkünfte ihrer Beschäftigten informieren; und warum es anrüchig ist, wenn die Banken Auskünfte über die Früchte des Kapitals erteilen.

Immerhin, den Versuch einer Begründung machte der neue Finanzchef vor der Unionsfraktion. Waigel: »Übernehmen wir uns nicht bei dem Versuch, die totale Gerechtigkeit herzustellen!«

Auf dem Weg in die totale Steuerungerechtigkeit hat der neue Finanzminister in den wenigen Tagen seines Wirkens schon ein gutes Stück geschafft.

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