SCHWARZARBEIT Den Schein gewahrt
Für diesen Sommer hat sich Norbert Blüm offenkundig die Bekämpfung hartnäckiger Mißstände vorgenommen.
Vergangene Woche, während die Republik noch über den Chile-Besuch des Arbeitsministers debattierte, saß in Bonn eine Experten-Runde beisammen, um einen Blüm-Plan zu beraten: Mit Hilfe eines kleinen, scheckkartenähnlichen Plastikkärtchens soll die ausufernde Schwarzarbeit eingedämmt werden.
Jeder Beschäftigte soll das Kärtchen, das Namen und Sozialversicherungsnummer des Inhabers enthalten wird, an seinem Arbeitsplatz bei sich haben - sonst droht ein Bußgeld. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht, muß den Ausweis auf dem jeweiligen Amt hinterlegen.
Dadurch hofft Blüm, die vermutlich große Zahl arbeitsloser Schwarzarbeiter von dem zusätzlichen Verdienst abzuhalten. Überdies würde ein Mangel behoben, an dem derzeit amtliche Kontrolleure scheitern, die Razzien auf Großbaustellen durchführen oder Putzkolonnen überprüfen: Die angetroffenen Arbeiter sind ohne deren Hilfe nur schwer zu identifizieren; eine Prüfung, ob sie bei der Sozialversicherung gemeldet sind, ist kompliziert und langwierig.
Das Kärtchen-System hilft freilich nur, wenn auch die Arbeitgeber mitwirken. Deshalb droht Firmen ein Bußgeld, wenn sie jemanden ohne Ausweis engagieren. Gibt ein Unternehmen den neuen Mitarbeiter bei den Behörden nicht an, muß es sogar Schadenersatz zahlen, wenn der Arbeiter zugleich Sozialleistungen des Staates bezieht. Um Tricks zu erschweren, sollen die Anmeldefristen für die Betriebe drastisch verkürzt werden.
Blüms Engagement gegen die Steuer- und Sozialabgaben-Sparer ist verständlich. Die Umsätze der sogenannten Schattenwirtschaft werden in der Bundesrepublik inzwischen auf bis zu 200 Milliarden Mark jährlich geschätzt. Die Zahl der ständig illegal Beschäftigten taxieren Experten auf bis zu 600000, die Gelegenheitsschwarzarbeiter sind da noch nicht einmal dabei.
Gegen Blüms Ausweis-Plan freilich, der unter Fachleuten schon Jahre diskutiert wird, sprechen sich zahlreiche Praktiker aus. Vor knapp vier Jahren schon wurde, so ein Vermerk der Bundesanstalt für Arbeit, »die Einführung der Ausweispflicht von allen befragten (erfahrenen) Mitarbeitern abgelehnt«. Die Gründe klingen überzeugend: »hohe Mißbrauchsgefahr, geringer Aussage- und Beweiswert, enormer Verwaltungsaufwand«. Lediglich eine abschreckende Wirkung auf »Gelegenheitstäter« sei zu erwarten, »die bandenmäßig organisierte, kriminelle Illegalität« dagegen bliebe »weitgehend unberührt«.
Die Kontrolleure der Arbeitsämter, Praktiker aus dem Baugewerbe und der Industrie wie Beamte der Sozialversicherungsträger sind sich einig: Die Ausweiskontrollen könnten lediglich etwas bewirken, wenn die neuen Papiere fälschungssicher wären. Neben den Namen und der Versicherungsnummer seien ein Lichtbild und weitere Angaben, etwa zum Arbeitgeber, nötig.
Vor einer so perfekten Lösung aber schreckten Blüms Beamte zurück, nicht nur wegen der Kosten, die auf mindestens 300 Millionen Mark für die fälschungssicheren Kärtchen geschätzt werden. Auch politischer Ärger wäre zu befürchten: Erinnerungen an das Arbeitsbuch des Dritten Reiches wären schnell geweckt.
Weil der Ausweis »zur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit« aber in den Koalitionsabmachungen vereinbart wurde und Helmut Kohl ihn in seiner Regierungserklärung für »geeignete Branchen« ausdrücklich ankündigte, dürfte er kaum aufzuhalten sein. Der Schein bleibt gewahrt: So, wie er jetzt geplant ist, schützt der Ausweis Aktivität vor, kostet nicht viel und dürfte wenig Widerstand produzieren.