STEUERN Der Kommissar greift ein
Vor dem Luxemburger Premier Jean-Claude Juncker hat der Bonner Finanzminister viel Respekt. Dessen Einsatz für Europa preist Theo Waigel in höchsten Tönen.
Sehr viel schlechter dagegen ist das Verhältnis zu seinem direkten Kollegen, dem Finanzminister des winzigen Großherzogtums. Den verdächtigt der Bayer, systematisch deutsche Steuerflüchtlinge in das Bankenparadies zwischen Belgien, Frankreich und der Bundesrepublik zu locken. Der kleine Nachbar, so der Vorwurf, prelle den deutschen Fiskus auf diese Weise Jahr für Jahr um 15 bis 20 Milliarden Mark eigentlich fälliger Steuern auf Zinserträge.
Die europäische Lichtgestalt und der Steuerfinsterling tragen den gleichen Namen. Jean-Claude Juncker, in Personalunion Regierungschef und Finanzherr des Zwergstaates im Herzen Europas, schämt sich seines Treibens nicht einmal. Andere Staaten lockten Luxemburger Geld ebenfalls mit unfairen Mitteln hinter ihre Grenzpfähle, blockt er ab.
Den Deutschen empfiehlt er, ihre Steuern zu senken. Dann lohne sich die Steuerflucht nicht mehr. Er jedenfalls werde nicht am Bankgeheimnis seines Landes herumfummeln lassen, um deutschen Fahndern die Jagd auf deutsche Steuersünder zu erleichtern.
Wenn es nach EU-Steuerkommissar Mario Monti geht, kann Juncker an seinem Bankgeheimnis festhalten, der Steueroase Luxemburg drohen aber trotzdem düstere Zeiten. Am Mittwoch dieser Woche läßt Monti sich von der EU-Kommission eine Richtlinie absegnen. Ihr Ziel: Die Geldanlage eines EU-Bürgers in einem anderen Land der Gemeinschaft zum Zwecke der Steuerhinterziehung soll sich künftig nicht mehr lohnen.
Montis Plan ist schlicht. Die Mitgliedstaaten sollen ihre Banken verpflichten, bei jeder Zinsausschüttung an ausländische Anleger mindestens 20 Prozent für den Fiskus abzuzweigen. Ein Staat, der das nicht mag, hat nach Montis Richtlinie noch eine andere Option. Er kann alternativ »Kontrollmitteilungen« versenden, also die Finanzbehörden der Mitgliedstaaten über die Höhe des Zinsgewinns ihrer Bürger informieren. Damit wäre die korrekte Besteuerung ebenfalls gesichert.
Zinsen müssen in den meisten Ländern der Union wie das Gehalt normal besteuert werden. Doch lange Jahre galt das Vorbeischmuggeln von Kapitalgewinnen am Fiskus in den meisten Ländern als Kavaliersdelikt. Auch in der Bundesrepublik gibt es ein Bankgeheimnis. Das machte diese Art der Steuerhinterziehung zu einem nahezu risikolosen Unterfangen.
Das änderte sich am 1. Januar 1993. Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts führte Theo Waigel eine 30prozentige Zinsabschlagsteuer ein. Doch die gilt nur für Bürger, die in der Bundesrepublik voll steuerpflichtig sind. Ausländer, die in ihrem Heimatland Steuern zahlen müssen, werden vom Abschlag verschont. Dort aber verschweigen sie ihre Zinsgewinne häufig.
Quellensteuern auf Zinsen gibt es inzwischen in vielen EU-Staaten. Sie liegen zwischen 10 und 40 Prozent. In den meisten Ländern aber werden Steuerausländer von dem Obolus befreit.
Dänemark, Luxemburg und die Niederlande erheben weder von In- noch von Ausländern eine Quellensteuer auf Zinsen. Die Luxemburger haben zudem den potentiellen Steuerhinterzieher noch per Gesetz geschützt, das es Banken verbietet, Auskünfte an neugierige Finanzbeamte zu geben.
Die Folge war absehbar: Massenweise schafften Deutsche nach 1992 ihr Geld ins Ausland, vorzugsweise in den sicheren Hafen Luxemburg. Insgesamt sollen bis zu 500 Milliarden Mark seither die Grenzen passiert haben.
Von Jahr zu Jahr schmerzte der Aderlaß der öffentlichen Einnahmen den klammen Theo Waigel mehr. Immer stärker drängte er auf eine Harmonisierung der Zinsbesteuerung in Europa. Jahrelang aber wehrten sich vor allem zwei Länder - Großbritannien und Luxemburg. Der entscheidende Durchbruch gelang Waigel am 1. Dezember vergangenen Jahres beim Europäischen Rat der Finanzminister in Luxemburg.
Nach der Vertreibung des konservativen John Major durch den Labour-Mann Tony Blair zogen die Briten plötzlich mit. Und Luxemburgs Juncker konnte sich nicht so heftig wehren, wie er gern gewollt hätte. Das kleine Land hatte gerade die in der EU halbjährlich wechselnde Präsidentschaft inne, und Juncker wurde von Blair bis Jacques Chirac, von Helmut Kohl bis zu Italiens Romano Prodi für sein geschicktes Euro-Management gepriesen. Hätte er bei den Zinsen fragwürdige eigene Interessen vertreten, wäre ein Schatten auf die politische Leistung gefallen.
Also erging der Auftrag an die Kommission, eine Richtlinie für die Besteuerung von Kapitalgewinn in der Europäischen Union vorzulegen. Nach einem halben Jahr ist Monti nun fertig. Mit seinem Quellensteuersatz von mindestens 20 Prozent sind die Bonner gerade so zufrieden.
Weil in Luxemburg die Zinsen nicht höher sind als in Deutschland und die Banken happige Gebühren für den Geldtransfer fordern, hoffen Waigels Experten, der Geldstrom ins Großherzogtum werde bald versiegen. Die Differenz zwischen einem 30-Prozent-Abschlag daheim und Verlusten von 20 Prozent plus x sei als Anreiz zur Steuerflucht zu gering.
Doch mit dem Votum der Kommission ist die Richtlinie noch nicht Gesetz. Alle EU-Finanzminister müssen zustimmen. Einwände gibt es noch genug.
Als die Stellvertreter der Finanzminister sich kürzlich in Brüssel erstmals mit Montis Entwurf inoffiziell beschäftigten, kam Widerstand von zwei Seiten. Paris beharrte auf einem Quellensteuersatz von mindestens 25 Prozent. Aber auch Luxemburg meldete sich, von der Präsidentschaftsbürde befreit, mit neuem Kampfgeist.
Gaston Reinesch, Junckers Vize im Finanzministerium, verdammte die 20 Prozent als zu hoch. Sein Kollege Yves Mersch rechnete aus, Luxemburg könne nur bei einem Quellensteuersatz von maximal 10 Prozent als Fluchtburg des Kapitals überleben. Ein höheres Opfer würde die Anleger künftig von ihrem Land fernhalten.
Da böten sich die nahen Kanalinseln Guernsey und Jersey an oder die unter der Obhut der Niederländer stehenden Antillen. Den Weg dorthin will Monti verbauen. Die EU-Staaten haben sich schließlich verpflichtet, »in abhängigen oder assoziierten Gebieten« im Rahmen ihrer »verfassungsrechtlichen Möglichkeiten« eine Zinsbesteuerung wie in der EU durchzusetzen.
Mit Steuerfreiheit für Geldanlagen locken aber auch die karibischen Cayman Islands, oder, viel näher und bequemer, die benachbarte Schweiz. Weil die zum Quellensteuerabzug gezwungenen Banken ihre Kunden ungern ziehen lassen, bieten sie ihnen Zerobonds an. Wer die kauft, erhält gar keine jährlichen Zinsen, also wird die Quellensteuer zur stumpfen Waffe. Der Gewinn des Anlegers besteht allein in der Differenz zwischen dem Kaufpreis der Bonds und der deutlich höheren späteren Rückzahlung.
Mario Monti aber mag sich nicht austricksen lassen. Der Kommissar selbstbewußt: »Wir werden den Kapital-Preisunterschied dieser Bonds über die gesamte Laufzeit besteuern.«