Deutsche Bahn Kritik vom Rechnungshof
Bei sieben von neun Hauptverträgen über den Bau des Lehrter Bahnhofs (Gesamtwert: 1,1 Milliarden Mark) habe die DB "gegen das Vergaberecht verstoßen" und dies, "obwohl z. T. in vorher eingeholten Rechtsgutachten auf diese Verstöße hingewiesen worden war". Bei der Auftragsvergabe habe die Bahn, so der Bericht, "den Wettbewerb umgangen" oder "unzulässigerweise eingeschränkt". In einem Fall hätten Firmen als Teil eines Konsortiums den Zuschlag erhalten, "die vorher am gesamten Vergabeverfahren nicht teilgenommen hatten". Ein anderer Auftrag sei gleich ganz "ohne Wettbewerb vergeben worden".
Konkret bemängeln die Prüfer, deren Analyse die Bahn und das Bundesverkehrsministerium zurückweisen, zum Beispiel die Aufträge für den Rohbau des Lehrter Bahnhofs. Obwohl ein Konsortium der Baukonzerne Strabag und Walter Bau das günstigste Angebot abgegeben hatte, setzte der damalige DB-Chef Heinz Dürr offenbar auf politischen Druck einen Zusammenschluss dieser Bietergemeinschaft mit einem mittelständischen Konsortium durch. Dafür jedoch, so die Prüfer, gebe es "keine sachlichen Gründe", erhoffte "Synergieeffekte" hätten nicht erzielt werden können.
Anders als versprochen wurde die neue Arbeitsgemeinschaft zudem später von ihrer Zusage freigestellt, nur eigene, nach Tarif beschäftigte Bauarbeiter einzusetzen. Die Fehler bei der Auftragsvergabe sowie "häufige Planungsänderungen" führten, so das Fazit des Rechnungshofs, zu hohen Bauzeitverzögerungen und "erheblichen finanziellen Risiken für den Bund".