Deutsche Bahn: Lokführer brechen Warnstreiks ab - DER SPIEGEL
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Deutsche Bahn Lokführer brechen Warnstreiks ab

Die Lokomotivführer haben gar nicht erst auf die förmliche Zustellung der Einstweiligen Verfügung des Arbeitsgerichts Mainz gewartet. Nach eigener Aussage haben sie ihre Warnstreiks aus freien Stücken abgebrochen.
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Frankfurt am Main - Das zunächst nicht zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Mainz sei dafür nicht ausschlaggebend gewesen, sagte ein Sprecher der Lokführergewerkschaft GDL. Man habe dem Arbeitgeber demonstrieren wollen, dass die Beschäftigten hinter der Forderung der Gewerkschaft stünden. Daher seien die Warnstreiks bereits um 10.15 Uhr statt wie ursprünglich geplant um 11 Uhr beendet worden.

Von dem knapp zweistündigen Warnstreik waren außer dem Nah- und Fernverkehr in mehreren Städten auch die S-Bahnen betroffen. Nach Angaben eines Bahnsprechers normalisiert sich der Verkehr inzwischen wieder. Fernzüge könnten allerdings weiterhin Verspätung haben. Am Vormittag hatte das Arbeitsgericht Mainz den bundesweiten Warnstreik als unzulässig eingestuft. Da das Urteil zunächst allerdings nicht zugestellt worden war, hatte es aus Sicht der Gewerkschaft keine rechtliche Wirkung.

Der Entscheidung des Mainzer Arbeitsgerichts zufolge darf die GDL bundesweit und auf vorerst unbegrenzte Zeit nicht mehr zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Man habe der GDL "mit drei Einstweiligen Verfügungen untersagt, zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben durchzuführen, um den Abschluss eines Spartentarifvertrages für das Fahrpersonal im Schienenverkehr durchzusetzen", zitierte die Direktorin des Arbeitsgerichts, Maria Vonderau, den Wortlaut der Entscheidungen.

Streikverbot gilt ohne Zeitbegrenzung

Die Verfügungen würden so lange gelten, bis eine der beiden Parteien Widerspruch einlege oder in den Hauptsacheverfahren anders lautende Entscheidungen getroffen würden, erklärte Vonderau. Zu der mündlichen Verhandlung heute Morgen um 7.15 Uhr waren Vonderau zufolge keine GDL-Vertreter erschienen. "Wir wissen allerdings nicht, ob sie auch ordnungsgemäß geladen wurden", sagte die Direktorin. Hierfür fehle der Nachweis. Daher habe das Gericht ohne mündliche Verhandlung entschieden.

Der Beschluss der dritten und vierten Kammer des Arbeitsgerichtes sei den betroffenen Parteien sofort nach der Entscheidung gegen 8.30 Uhr mittels Gerichtsvollzieher förmlich zugestellt worden. Die drei voneinander getrennten Verfahren vor dem Arbeitsgericht hatten drei Tochterunternehmen der Deutschen Bahn - die DB Fernverkehr AG, die DB Regio AG und die Güterverkehrsparte Railion AG - angestrengt. Die Termine für die drei Hauptsacheverfahren stehen Angaben des Mainzer Gerichts zufolge momentan noch nicht fest.

Das Frankfurter Arbeitsgericht hatte bei den Tarifverhandlungen vor vier Jahren ganz ähnlich entschieden. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat dieses Urteil später allerdings wieder aufgehoben.

mik/dpa/ddp

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