Deutsche Bank: Breuers kostspieliger Smalltalk - DER SPIEGEL
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Deutsche Bank Breuers kostspieliger Smalltalk

Eine Sammelklage gegen Vorstand Rolf Breuer könnte die Deutsche Bank eine Viertelmilliarde Dollar kosten: der Vorstandssprecher hatte 1998 Übernahmegerüchte bestritten, obwohl sein Institut bereits mit Bankers Trust verhandelte. Jetzt versuchen Breuers Juristen nachzuweisen, dass ihr Mandant nicht meinte, was er sagte.
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Frankfurt am Main - Anleger sind eine ebenso nachtragende wie klagefreudige Spezies. Jetzt wollen sie sogar Rolf Breuer an den Kragen, der Galionsfigur der Deutschland AG. Der Sprecher des Vorstands der Deutschen Bank hatte im Oktober 1998 öffentlich dementiert, sein Institut befinde sich in Übernahmegesprächen mit der US-Bank Bankers Trust. Tatsächlich aber verhandelte die Deutsche Bank zu diesem Zeitpunkt bereits fleißig mit Bankers Trust über eine mögliche Übernahme. Später schluckten die Frankfurter die Kollegen aus New York.

"Sauerei!", schrien etliche wütende Aktionäre von Bankers Trust und reichten eine Sammelklage gegen Breuer ein. Wenn der verkündet habe, es gebe keine "take over talks", zu deutsch Übernahmegespräche, dann sei das ja wohl ein glasklarer Fall von Anlegertäuschung. Ergo, so die Anwälte der Investoren, habe Breuer ihre Mandanten irregeführt. Ergo müsse die Großbank jetzt kräftig Schadenersatz zahlen.

Deutsche Sprache, schwere Sprache

So einfach ist die Sache natürlich nicht. Klar, habe ihr Mandant von "take over talks" gesprochen, erklären Breuers Anwälte. Sicher, das sei die übliche Übersetzung von "Übernahmegespräche". Aber: Im Deutschen habe das Wort eine subtil andere Bedeutung. Im Teutonischen gebrauche man die Bezeichnung "Übernahmegespräche" nur, wenn die Gespräche schon in einem ganz konkreten Stadium seien.

Was sagt eigentlich das Lexikon?

    Gespräch, menschl. Form der wechselseitigen Kommunikation durch Lautsprache, verbunden mit Mienenspiel und Gestik. Das G. setzt G.-Bereitschaft, den Willen, zu einer Verständigung zu kommen, ebenso voraus wie eine gemeinsame Plattform auch bei unterschiedl. Ausgangspunkten. (dtv-Lexikon, Band 6)

Aha! Das wirft natürlich Licht auf die Angelegenheit. Klar, hat die Deutsche Bank 1998 mit Bankers Trust gesprochen. Sicher, wurde auch über Übernahmen gesprochen (das tun Investmentbanker ja ohnehin dauernd). Aber das heißt ja noch lange nicht, dass ein Gespräch vorlag. Im Gegenteil: Ein solches hätte den impliziten "Willen zu einer Verständigung" vorausgesetzt. Höchstens könnte man von einem Übernahmegeplauder reden. Niemals von einem Gespräch. Und so wird langsam klar: Herr Breuer hat niemanden belogen: Denn "talk" hat mehrere Bedeutungen - eine ist, laut PONS Wörterbuch, "Gerede". Die Bankers-Trust-Investoren hätten es ja nachschlagen können und sind außerdem selber schuld, wenn sie kein Deutsch können.

Auch der zuständige Richter kann kein Deutsch

Leider hat sich der zuständige US-Richter dieser einleuchtenden Argumentation hartherzig verschlossen. Einen Antrag der Deutschen Bank auf Abweisung der Gruppenklage wies er zurück. Nach Informationen aus Verhandlungskreisen werde die Anklageseite im bevorstehenden Verfahren möglicherweise Schadenersatzforderungen von bis zu 250 Millionen Dollar erheben.

Vielleicht nutzen Breuers Anwälte ja vor Beginn des Hauptverfahrens die Gelegenheit, sich mit den Bankers-Trust-Anlegern zu vergleichen. Die Deutsche Bank wollte sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Gerne würden wir melden, dass es Gespräche gibt, aber bei solch konkreten Begriffen sollte man - Herrn Breuer eingedenk - lieber vorsichtig sein.