Deutsche Bank Gehalts-Striptease für Leo Kirch
Frankfurt am Main - Das habe das Landgericht Frankfurt in einem Verfahren entschieden, das von der Ehefrau des Medienunternehmers angestrengt wurde, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung". Die Bank solle laut Urteil nicht nur die Bezüge der Mitglieder des "Group Executive Committe" offen legen, sondern auch über den Aktienbesitz der elf Mitglieder Auskunft geben.
In dem Gremium sind neben den Mitgliedern des Konzernvorstands um Vorstandssprecher Josef Ackermann auch die Top-Führungskräfte aus den Konzernbereichen vertreten. Der Konzern sei obendrein verpflichtet worden, die Frage zu beantworten, ob es stimme, "dass 200 Mitarbeiter mehr verdienen als Herr Dr. Josef Ackermann".
Weiterer Entscheid Mitte Februar
Kirch hat die Deutsche Bank und ihren früheren Vorstandssprecher Rolf Breuer in Deutschland und in den USA mit einer Prozesslawine überzogen. Kirch führt seine Insolvenz auf ein Fernsehinterview Breuers im Februar 2002 zurück, der die Kreditwürdigkeit der später zusammengebrochenen Kirch-Mediengruppe in Zweifel gezogen hatte. Zudem klagt Kirch auf Schadensersatz mindestens in dreistelliger Millionenhöhe.
Das Oberlandesgericht München hat ihm im Streit mit Breuer Recht gegeben, allerdings wird das Urteil noch vom Bundesgerichtshof überprüft. Gleichzeitig lehnte das OLG München die Schadenersatzklage gegen Breuer persönlich ab. Das Landgericht Frankfurt will am 16. Februar über eine Anfechtungsklage Kirchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank im Jahr 2003 entscheiden.