Deutsche Post Klage gegen "überhöhtes Porto"
Berlin - Der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) hat seine Klage gegen die "Monopolpreise" der Post am Dienstag in Berlin vorgestellt. "Die Post AG verlangt ein überhöhtes Briefporto, das von der zuständigen Behörde nicht genehmigt wurde und damit gesetzeswidrig ist", sagte Rechtsanwalt Gerhard Handke, Mitglied der BGA-Hauptgeschäftsführung.
Das von der Post erhobene Briefporto sei nur durch eine Genehmigung gedeckt, die am 31. August 2000 ausgelaufen sei. Ein erneutes Genehmigungsverfahren habe die unabhängige Regulierungsbehörde nicht durchführen können - denn sie sei durch den Bundeswirtschaftsminister kompetenzwidrig angewiesen wurde, die ausgelaufene Genehmigung so anzuwenden, dass sie bis zum 31. Dezember 2002 wirksam sei. "Gegen diese rechtswidrige Auslegung richtet sich unsere Klage", erklärte Handke.
Die Liberalisierung des Postmarktes werde durch die Vergabe einer Exklusivlizenz für Briefe bis 200 Gramm an die Deutsche Post unterlaufen, hieß es weiter. Letztes Jahr beschloss die rot-grüne Bundesregierung gegen den Widerstand der Länder eine Verlängerung des Briefmonopols bis Ende 2007.
Die Post teilte mit, sie sei der falsche Ansprechpartner für die Klage. "Wir können eigentlich nicht der Beklagte sein, es handelt sich ja um Preise, die durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post festgesetzt worden sind", sagte ein Sprecher des Unternehmens am Dienstag.