Deutsche Post: Steuervorteile sollen erhalten bleiben - DER SPIEGEL
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Deutsche Post Steuervorteile sollen erhalten bleiben

Der gelbe Riese bleibt im Vorteil: Die Deutsche Post soll der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge ihre Mehrwertsteuerbefreiung behalten. Konkurrenten suchen deshalb Hilfe bei der EU. Verzweifelt erörtern sie außerdem neue Wege, den Mindestlohn der Branche doch noch zu kippen.
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Berlin - Peer Steinbrück (SPD) scheint sich durchzusetzen gegen Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) - das zumindest berichtet die "Frankfurter Allgemeien Zeitung" unter Berufung auf einen der Zeitung vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Dieser sehe vor, allen Unternehmen, die flächendeckend Briefe "zu einem erschwinglichen Preis" zustellen, die Mehrwertsteuer zu erlassen. Diese Voraussetzung erfüllt dem Bericht zufolge bisher nur die Deutsche Post. Ihre Konkurrenten hätten Pläne für den Universaldienst wegen des Mindestlohns zurückgestellt und konzentrierten sich auf Geschäftskunden.

Das Kabinett solle im März über den Entwurf entscheiden, heißt es in dem Bericht weiter. Wird er abgenickt, bleibt es bei der steuerlichen Diskriminierung der Postwettbewerber, die 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen. Glos' Ministerium wollte laut "FAZ" die Steuerbefreiung auf Sendungen privater Haushalte und kleiner Gewerbetreibender begrenzen.

Der Wettbewerbsnachteil macht sich für Unternehmen wie die schon jetzt in ihrer Existenz bedrohte Pin Group vor allem bei wichtigen Großkunden wie Behörden, Banken und Versicherungsunternehmen bemerkbar, weil diese nicht zum Abzug der gezahlten Vorsteuer berechtigt sind. Der Entwurf des Finanzministeriums mache die Steuerbefreiung davon abhängig, dass die Bundesnetzagentur die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung bescheinige.

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste hat dem Blatt zufolge wegen der steuerlichen Benachteiligung Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Da mit dem Wegfall des Briefmonopols der Post auch deren gesetzliche Universaldienstpflicht weggefallen sei, bilde die seinerzeit als Gegenleistung eingeführte Steuerbefreiung nun eine "rechtswidrige Staatsbeihilfe", heiße es in dem Schreiben an die Brüsseler Generaldirektion Steuern und Zollunion.

Briefzusteller prüfen rechtliche Schritte gegen Mindestlohn

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste bemüht sich außerdem weiter nach Kräften, den gesetzlichen Post-Mindestlohn doch noch zu kippen. "Wir prüfen derzeit die gesamte Bandbreite rechtlicher Schritte", sagte ein Sprecher des Verbands, der unter anderem die Pin und die niederländische Posttochter TNT vertritt, der "Frankfurter Rundschau".

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di will nach Angaben einer Sprecherin vor Gericht ziehen. Denn obwohl der Post-Mindestlohn von acht bis 9,80 Euro pro Stunde per Gesetz vorgeschrieben ist, werden bis zu 36.000 Briefzusteller Ende des Monats womöglich ein niedrigeres Gehalt bekommen. Diese Zahl ergibt sich dem Bericht zufolge aus den Angaben der beiden Arbeitgeberverbände der Post-Konkurrenten, die rund 350 Unternehmen mit rund 45.000 Beschäftigten vertreten.

Die meisten von ihnen geben laut Zeitung unverblümt zu, dass sie statt des Post-Mindestlohns den eigenen, deutlich niedrigeren Tarif zahlen wollen. Die Pin Group mit 9000 Beschäftigten prüft dagegen nach eigenen Angaben noch, welcher Lohn gezahlt werden soll.

ase/dpa-AFX/ddp