Deutsche Post Zu Unrecht Steuern von Kunden verlangt?
Bonn - Die Manager der Deutschen Post und ihr freundlich gesonnene Politiker sitzen derzeit wieder auf der Anklagebank. Erst wurde bekannt, dass der Bundesfinanzminister die Post in einigen Bereichen von der Umsatzsteuer befreit hatte. Nun berichtet die "Bild"-Zeitung, die Post habe trotz dieser Befreiung über Jahre hinweg unrechtmäßig Mehrwertsteuer von Firmenkunden verlangt. Der Bundesrechnungshof (BRH) habe den Finanzausschuss über diese unzulässige Praxis unterrichtet.
Am Freitag wird sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der PDS mit der Steuerbefreiung befassen. Auch die Union drängt bei der umstrittenen Umsatzsteuerbefreiung auf Aufklärung. "Die Geheimniskrämerei, die die Bundesregierung bei dieser Angelegenheit an den Tag legt, zeugt von höchster Nervosität", begründete die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Gerda Hasselfeldt (CSU), eine entspreche Parlamentsanfrage.
Der BRH hatte in der vergangenen Woche wegen der Steuerausnahme eine Rüge gegen des Finanzministerium ausgesprochen. Die Befreiung im so genannten Universaldienst hätte nach Auffassung des BRH "nicht durch eine Weisung des Bundesministeriums auf der Grundlage seiner umstrittenen Rechtsauslegung bewirkt werden dürfen". Man habe die Befreiung zudem gegen die einhellige Auffassung des Finanzministerium Nordrhein-Westfalens und des im eigenen Ministerium zuständigen Steuerreferats durchgesetzt.
Außerdem hatte der Rechnungshof moniert, dass Finanzstaatssekretär Manfred Overhaus in seiner Doppelfunktion als Mitglied im Aufsichtsrat der Post an der Entscheidungsfindung maßgeblich beteiligt gewesen sei.