Deutsche Telekom 150 Aktionäre wollen klagen
Hannover - Nach Auskunft der beauftragten Anwaltsbüros Wiebe & Coll., Hannover, und Rückoldt, Gieschen, Woltmann und Kollegen aus Harpstedt in der Nähe von Hamburg begründen die Kläger ihre so genannte "Prospekthaftungsklage" mit den falschen Angaben zu den Immobilienwerten in den Prospekten zum zweiten Börsengang im Juni 1999 und zum dritten im Juni 2000. Zielsetzung ist die Rückgabe der erworbenen Aktien gegen Rückzahlung des Kaufpreises.
Werden die Verjährungsregeln streng ausgelegt, ist der morgige 21. August der letzt Termin für die Erhebung der Klage. Es besteht aber die Möglichkeit, dass das zuständige Gericht auch einen späteren Termin für den Start der Verjährungsfrist akzeptiert. Dann hätten noch weitere Aktionäre die Möglichkeit, sich nach dem 21. August den Klagen gegen die Deutsche Telekom anzuschließen.