Deutsche Telekom Aktionärsklagen ohne Chance
Bonn - Wie die "Financial Times Deutschland" (FTD) unter Berufung auf das Umfeld der ermittelnden Bonner Staatsanwaltschaft berichtet, gibt es bislang offenbar keine Beweise für ein Fehlverhalten der Deutschen Telekom . Auch von den wenigen Zeugen, die die Staatsanwälte noch befragen müssten, sei nichts Belastendes mehr zu erwarten.
In den nächsten Monaten soll die Entscheidung über eine Abweisung der Klage dann endgültig fallen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft geplant, die Untersuchungen erst bis Jahresende abzuschließen.
Nach dem Bericht muss der Konzern auch wegen des als zu teuer kritisierten Kaufs des US-Mobilfunkers Voicestream keine Anklage befürchten. Die Ermittlungen seien bereits abgeschlossen. Die Kläger hatten der Telekom vorgeworfen, dass Aktien zu einem überhöhten Preis angeboten worden seien. Diese Anschuldigungen seien nicht tragfähig, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Gestern hatten sie bereits mitgeteilt, dass die Verfahren wegen des Verdachts der Falschbilanzierung des technischen Anlagevermögens und der angeblich falschen Darstellung der Risiken beim Kauf des britischen Mobilfunkers One-2-One eingestellt wurden. Hier habe sich der Verdacht nicht erhärtet, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Damit kann die Deutsche Telekom durchatmen: Hätte die Staatsanwaltschaft in einem der Fälle Anklage erhoben, wären die Chancen der Zivilklagen der rund 15.000 Kleinaktionäre auf Entschädigung deutlich gestiegen. Die Anleger hatten von der Telekom verlangt, wegen des Absturzes des Börsenkurses Anfang 2000 die T-Aktien zum Kaufpreis wieder zurückzukaufen.
Der Anlass für die Mehrzahl der Klagen von Kleinaktionäre war, dass die Telekom 2001 den Wert ihres Immobilienvermögens um 2,5 Milliarden Euro nach unten korrigiert hatte. Zudem hatten Anfang 2003 zahlreiche Anleger den Konzern angezeigt, weil er seine wirtschaftliche und finanzielle Situation falsch dargestellt habe.