Deutsche Telekom: Gericht blockiert T-Online-Fusion - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Deutsche Telekom Gericht blockiert T-Online-Fusion

Schlappe für die Deutsche Telekom: Das Landgericht Darmstadt hat eine Fusion des Bonner Konzerns mit dem Internetdienstleister T-Online im Eilverfahren abgelehnt. Nun droht eine jahrelange Hängepartie.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Darmstadt - Der Internetanbieter T-Online darf vorerst nicht in seinen Mutterkonzern Deutsche Telekom eingegliedert werden. Das Landgericht Darmstadt wies heute einen Antrag von T-Online ab, die Fusion beider Unternehmen trotz zahlreicher Klagen von Kleinaktionären sofort wirksam werden zu lassen.

Der Widerstand der Anteilseigner hatte bislang verhindert, dass T-Online und Telekom eine entsprechende Entscheidung der Hauptversammlung umsetzen konnten. T-Online hatte deswegen auf den sofortigen Vollzug des Fusionsbeschlusses vom vergangenen April geklagt. Der Antrag wurde jedoch als unbegründet zurückgewiesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Emmenthal. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird erst das Hauptsacheverfahren Klarheit über Zulässigkeit der Fusion bringen. Eine Entscheidung dürfte dann erst in mehreren Jahren fallen.

Die Hauptversammlung der T-Online AG hatte mit einer Mehrheit von 99,46 Prozent der Verschmelzung mit der Deutschen Telekom zugestimmt. Gegen die Fusion wehren sich nach Angaben des Gerichts die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), mehrere britische Fondsgesellschaften sowie private Aktionäre von T-Online.

Die Vertreter des Internetdienstleisters hatten vor Gericht gewarnt, sollte es zu keiner raschen Fusion kommen, müsse T-Online mit gravierenden Nachteilen rechnen. Das Internetunternehmen stehe in einem immer härteren Wettbewerb und könne sich gegen Wettbewerber nur behaupten, wenn das Unternehmen gemeinsam mit der Telekom auftrete. Die Deutsche Telekom will mit der Wiedereingliederung von T-Online ihr Festnetz stärken. Der Konzern hatte zum Jahreswechsel seine Vier-Säulen-Struktur aufgelöst und richtet sich auf die Geschäftsfelder, Festnetz/Breitband, Mobilfunk und Geschäftskunden aus.

Der Anwalt der SdK hatte dagegen vor einer Eintragung der Fusion vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens gewarnt. Ein solcher Schritt sei faktisch nicht mehr rückgängig zu machen. Die Telekom habe ihre Internettochter von Anfang an gebremst. So seien die beim Börsengang von T-Online eingenommenen mehr als vier Milliarden Euro nicht in die Entwicklung des Internetgeschäfts investiert, sondern weitgehend als Darlehen an die Telekom weitergereicht worden.

Vertreter der Kleinaktionäre rechnen nun mit einer Beschwerde gegen die negative Entscheidung des Darmstädter Landgerichts. "T-Online wird die für die Kleinaktionäre sehr gute Entscheidung kaum hinnehmen und binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen", sagte ein Anwalt der Anteilseigner nach dem Richterspruch.