Deutsche Telekom Klage gegen Ron Sommer
Bonn - Die Rechtsanwälte Jens-Peter Gieschen und Hans-Joachim Wiebe haben die Klage am Dienstag im Auftrag der Aktionsgemeinschaft geschädigter T-Aktionäre eingereicht.
Den Anwälten zufolge sehen die Aktionäre einen Anfangsverdacht bestätigt, wonach folgende Straftatbestände erfüllt seien. Die Vorwürfe an den Vorstandsvorsitzenden Sommer lauten unter anderem: falsche Angaben gemäß Paragraf 399 des Aktiengesetzes, Verschleierung tatsächlicher Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft, Kapitalanlagebetrug und Verstoß gegen Paragraf 88 des Börsengesetzes.
Die Kläger beziehen sich auf die massive Abwertung des Immobilienvermögens um vier Milliarden Mark. Diese Zahlen hatte die Telekom erst in der vergangenen Woche bekannt gegeben. Es spreche einiges dafür, dass zumindest beim zweiten und dritten Börsengang keine wahrheitsgemäßen Angaben über die Immobilienwerte gemacht worden seien. Der Vorwurf treffe vor allem Konzernchef Ron Sommer, der für die Revision zuständig sei. "Wer Kontrollpflichten hat, muss sie auch ausüben", sagte Gieschen.
Vermutlich habe die Telekom schon seit geraumer Zeit von der Fehlbewertung gewusst, habe die notwendige Korrektur jedoch nicht vorgenommen, um nicht den dritten Börsengang und die VoiceStream-Übernahme zu gefährden.
Sollte sich herausstellen, dass Vermögenswerte falsch dargestellt wurden, werde man versuchen, für die bislang zehn Mandanten Ersatz für deren "beträchtliche Schäden" zu erreichen, erklärte Wiebe. Einige von ihnen hätten mehr als 80.000 Mark durch die Investition in die T-Aktie verloren.
Die Aktionsgemeinschaft ist in der vergangenen Woche von den beiden Anwälten gegründet worden. Die Strafanzeige soll am heutigen Dienstag bei den Amtsgerichten Hannover, Oldenburg, Bonn, München und Frankfurt eingehen.
Auf ihrer frisch geschalteten Internetseite www.t-ax.de will die Aktionsgemeinschaft über den Fortgang und die Resonanz des Prozesses informieren. Dort werden auch die Beschwerden anderer Geschädigter gesammelt.