Deutsche Telekom US-Aktionäre klagen wegen Täuschung
San Francisco - Die Kanzlei Milberg Weiss Bershad Hynes & Lerach erklärte am Mittwoch in San Francisco, der Vorwurf laute auf falsche und irreführende Angaben bei der Registrierung und im Börsenprospekt. In der Gemeinschaftsklage werde davon ausgegangen, dass sich die Deutsche Telekom zum Zeitpunkt des Aktienangebots am 17. Juni bereits "in einem weit fortgeschrittenen Stadium" der Fusionsgespräche mit VoiceStream befunden habe. Außerdem sei der Gewinn der Deutschen Telekom im Geschäftsjahr 2000 "durch die Kosten des Wettbewerbs um Mobilfunk-Kunden äußerst negativ belastet gewesen".
Weiter erklärte die Kanzlei, die US-Aktien der Telekom (ADRs) seien bei Bekanntwerden der VoiceStream-Übernahme stark gefallen. Am 28. Juli habe das Unternehmen einen 26-prozentigen Rückgang beim Überschuss für das erste Halbjahr bekannt gegeben. Dies sei zum Teil auf die hohen Kosten für die Anwerbung neuer Mobilfunk-Kunden zurückzuführen.