GEWERKSCHAFTEN Die Feuermacher
Gegen die »organisierte Kampfpresse« von rechts wetterte Willy Brandt vergangene Woche vor den Delegierten des IG-Metall-Kongresses in Hannover. Für ein Verbot der Aussperrung und für Investitionslenkung focht IG-Metall-Chef Eugen Loderer. Mit über 900 Anträgen zerzausten sich derweil die Antragsberatungskornmissionen im Hintergrund.
In der Etappe verborgen blieb dabei, daß es nicht nur Strategien gegen den Feind von rechts gab, sondern auch Stellungskämpfe zwischen Gewerkschaft und Betriebsräten. Vor allem der Streit um die Vertrauensleute der Gewerkschaft in den Betrieben wurde auf kleiner Flamme gehalten.
Gewerkschaftliche Vertrauensleute hatte die IG Metall 1969 per Tarifvertrag mit den Arbeitgebern in die Betriebe gezwungen -- neben den formal von den Gewerkschaften unabhängigen Betriebsräten. Bis heute aber weiß niemand genau, welche Rechte den Vertrauensleuten zustehen.
Zwar stimmen die IG-Metall-Vorderen darin überein, daß die Arbeitgeber den Vertrauensleuten mehr Rechte in den Betrieben zugestehen sollten. Doch Liber die Rolle der Vertrauensleute innerhalb der eigenen Organisation konnten sie sich bislang nicht verständigen. Laut »Richtlinien für die Vertrauensleutearbeit« sind die ehrenamtlichen Funktionäre die Repräsentanten der IG Metall im Betrieb. Einerseits haben sie die Aufgabe, die Politik der Gewerkschaft vor der Basis zu vertreten, neue Mitglieder zu werben und die Tarifverträge zu erklären, andererseits sollen sie Betriebsrat und Gewerkschaftsführung laufend über die Stimmung in der Belegschaft informieren. also zwischen Basis und Gewerkschaften vermitteln.
Für diese Aufgabe interessierten sich unerwartet viele Kollegen: Die Zahl der IG-Metall-Vertrauensleute hat sich innerhalb von zehn Jahren nahezu verdoppelt. In der Funktionärskartei der Frankfurter IG-Metall-Zentrale sind über 120 000 Vertrauensleute aus insgesamt 6087 Betrieben registriert. Allein bei den Wahlen im vergangenen Jahr waren über 18 000 neue dazugekommen.
Mit der Zahl nahm auch das Selbstbewußtsein der betrieblichen Funktionäre zu. Viele von ihnen wollen nun nicht mehr die »Botenträger der Gewerkschaft« sein, sondern auch mitreden dürfen. Energisch verlangten sie Mitspracherechte in der Tarifpolitik, die Definition ihres Status und ihrer Aufgaben in der Satzung der IG Metall und schließlich sogar Kontrollrechte gegenüber den Betriebsräten und Belegschaftsvertretern in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen.
Immer häufiger kabbelten sich Vertrauensleute mit den Betriebsräten und den Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten. Beide sind laut Gesetz zu einer »vertrauensvollen Zusammenarbeit« mit den Unternehmern verpflichtet.
Schon auf dem Gewerkschaftskongreß der IG Metall in Wiesbaden 1971 zirkulierte unter den Teilnehmern ein geheimes Protokoll, in dem sich Betriebsräte und Arbeitsdirektoren über die ständige Kritik und Kontrolle durch die Vertrauensleute beklagten: »Sie tun und lassen, was sie wollen sie spielen sich als Kontrolleure des Betriebsrates auf: das ist Honecker-Politik.«
Auch von den Gewerkschaftsvorständen werden die Vertrauensleute zumeist mit Argwohn verfolgt. Hieß es bei der kürzlich beschlossenen Neufassung der »Richtlinien für die Vertrauensleutearbeit« zunächst noch: »Die Vertrauensleute sorgen für die ständige Kampfbereitschaft aller Mitglieder«, so wurde diese Formulierung später durch den Satz ersetzt: »Gewerkschaftliches Denken und solidarisches Handeln ist Aufgabe aller Vertrauensleute.«
Für die am Jahresende fälligen Auseinandersetzungen mit den Unternehmern über ein neues, besseres »Vertrauensleuteschutzabkommen« haben sich die Gewerkschaften noch nicht festgelegt. Während die einen den Vertrauensleuten einen besseren Kündigungsschutz verschaffen wollen, möchten die anderen den Kollegen mehr Freizeit für Gewerkschaftsarbeit verschaffen. Ähnlich wie Betriebsräte sollen auch die Vertrauensleute sich während der Arbeitszeit mit Gewerkschaftsfragen befassen dürfen.
Erst jetzt, nach Ende des Metaller-Kongresses in Hannover, will das zuständige IG-Metall-Vorstandsmitglied Lutz Dieckerhoff dann überlegen, »was gefordert wird und wie«. Loderer derweil wiegelt ab: »Es gibt keine prinzipiellen Gegensätze zwischen Betriebsräten und Vertrauensleuten.«