Die große Flut - DER SPIEGEL
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ARBEITSMARKT Die große Flut

Dank Hartz-Reform haben Hunderttausende Niedrigverdiener neuerdings Anspruch auf staatliche Hilfe - darunter auch viele Selbständige. Die Arbeitsverwaltung ertrinkt in einer Welle neuer Anträge. Die Regierung fürchtet trotz aktueller Nachbesserungen weitere Kostenexplosionen.
Von Fabian Grabowsky, Alexander Neubacher und Michael Sauga
• aus DER SPIEGEL 19/2006
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Alexander Rumplasch liebt seinen Beruf. Tag für Tag fährt der Masseur aus dem sächsischen Löbau mit seinem silberfarbenen Opel Kombi, einer ausklappbaren Liege und einer Tasche voller Öle und Salben zu seinen Kunden, manchmal bis nach Chemnitz oder Dresden. »Es ist ein schönes Gefühl, wenn man mit seinen eigenen Händen Schmerzen lindern kann«, sagt er.

Vor einem Jahr jedoch stand seine mobile Praxis vor dem Aus. Seit der Hartz-Reform haben viele seiner Kunden kein Geld mehr für Massagen. Rumplasch wollte seine Firma schon auflösen, da gab ihm die Insolvenzberaterin auf dem Gewerbeamt den entscheidenden Tipp: Wie wäre es, wenn er selbst Hartz IV beantragt?

Seitdem bekommt der Masseur, dessen Betrieb in schlechten Monaten nur wenige hundert Euro abwirft, eine staatliche Finanzspritze von durchschnittlich 272 Euro. Damit kommt Rumplasch vorläufig über die Runden, glücklich ist er nicht: »Ich hasse es, vom Staat ausgehalten zu werden.«

Mit diesem Gefühl leben derweil immer mehr Bundesbürger. Erst steigerte die Beschäftigungsreform die Zahl der Arbeitslosen, die staatliche Fürsorge erhalten. Neuerdings wächst auch die Zahl berufstätiger Hartz-IV-Bezieher unablässig an.

Allein bis September vergangenen Jahres bezogen bereits 900 000 Menschen das sogenannte ergänzende Arbeitslosengeld II (Alg II), weil ihr Erwerbseinkommen zum Leben nicht ausreichte. Mittlerweile, schätzen Experten, ist die Zahl auf deutlich über eine Million gestiegen. Und der Trend hält unvermindert an, heißt es in der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit.

Dass Erwerbstätige staatliche Fürsorge erhalten, ist nicht neu. Auch in der früheren Sozialhilfe hatten Geringverdiener Anspruch auf staatliche Unterstützung: Wer mit seinem Job weniger verdiente als den Sozialhilfesatz, dem musste der Staat das Einkommen bis zum Existenzminimum aufstocken. Schließlich sollte niemand bestraft werden, nur weil er arbeitete - egal, ob als Angestellter oder als Selbständiger.

Hartz IV funktioniert nach derselben Regel, nur die Konditionen haben sich geändert: Die öffentlichen Fürsorgeleistungen wurden ausgeweitet. So haben nun noch mehr Geringverdiener Anspruch auf ergänzende Hilfen vom Staat.

Republikweit hat sich die Zahl der sogenannten Aufstocker seit dem Start der Hartz-Reform mehr als verdoppelt. In Großstädten wie Berlin ist inzwischen jeder sechste Einwohner Hartz-IV-Empfänger. In manchen ostdeutschen Regionen beziehen schon mehr als sechs Prozent aller Beschäftigten staatliche Fürsorge.

Zur neu entstehenden Hartz-Klasse zählen klassische Niedrigverdiener wie

Kellner, Bauhelfer oder Parkhauswächter genauso wie Ich-AG-Unternehmer und - besonders überraschend - eine wachsende Zahl von angeblich oder tatsächlich mittellosen Freiberuflern und Selbständigen. In Saarbrücken, so die Bundesagentur für Arbeit, stehen bereits 40 Ärzte in der Hartz-IV-Kartei. Die Stadt Nürnberg meldet fast 50 bedürftige Anwälte.

Auch die Wirtschaft hat sich das Gesetz längst zunutze gemacht. Für Berufsgruppen wie Supermarktkassierer, Küchenhelfer oder Tankwarte, so melden Arbeitsvermittler, ist die Kombination Minijob plus Stütze inzwischen der Normalfall. Selbst in der Arbeitsverwaltung ist der Trend angekommen: Die ersten Jobcenter haben Hartz-IV-Anträge ihrer eigenen Hausmeister oder Bürohelfer bewilligt.

So dreht sich endgültig ins Absurde, was einst den Arbeitsmarkt revolutionieren sollte. Was fördern und fordern sollte. Was Millionen Menschen zuerst Hoffnung machte - und später Angst, weil die Reform plötzlich auch als Beispiel neoliberalen Sozialabbaus beschimpft wurde.

Doch Hartz schuf weder neue Jobs noch neue Opfer. Stattdessen präsentieren sich bei Arbeitsagenturchef Frank Jürgen Weise immer neue Legionen von Anspruchsberechtigten. Und im Etat klaffen immer neue Milliardenlücken (siehe Grafik).

Die Berliner Politik bis ins Büro der Kanzlerin Angela Merkel ist längst alarmiert. Bereits im vergangenen Jahr kostete die Reform rund zehn Milliarden Euro mehr als geplant. In diesem Jahr drohen Mehrausgaben von weiteren vier Milliarden Euro. Mindestens.

Die Reform sei »total aus dem Ruder gelaufen«, schimpft der CSU-Parlamentarier Max Straubinger. Arbeitsminister Franz Müntefering haben die Zahlen aufgeschreckt. Der Ressortchef, so berichten seine Vertrauten, sei »sensibilisiert«. Dabei sind die Tarnkappenjobber nur die jüngste Überraschung in der pannenreichen Geschichte der Hartz-Reformen.

Beabsichtigt war, dass es sich für Dauerarbeitslose mehr lohnen sollte, nebenher zu arbeiten. Erreicht wurde, dass mehr Niedrigverdiener Stütze beziehen.

Das Desaster zeigt nicht nur, dass die Reform »mit heißer Nadel gestrickt wurde«, wie der zuständige Bundesagentur-Vorstand Heinrich Alt moniert. Es belegt auch, wie erfindungsreich die Menschen das neue Gesetz zu nutzen wussten.

Von Sozialabbau jedenfalls kann längst keine Rede mehr sein. Tatsächlich wurden viele Leistungen im Vergleich zum vorherigen Fürsorgesystem deutlich ausgebaut. Nun lohnt es sich für immer mehr Erwerbstätige, Stütze zu beantragen.

* In der früheren Sozialhilfe durften Bedürftige nur in Ausnahmefällen ein eigenes Auto fahren. Der Besitz von Geldvermögen war nur in engen Grenzen erlaubt. Mit Hartz IV dagegen wurden die sogenannten Vermögensfreibeträge beträchtlich ausgeweitet - über den Geldvermögensbestand eines Durchschnittshaushalts, so eine interne Analyse des Arbeitsministeriums. Wer Fürsorge beantragt, muss nicht länger befürchten, dass er erst einmal das Sparkonto plündern muss, bevor er Geld von der Arbeitsagentur erhält.

* Früher hatten die meisten Fürsorgebezieher keinerlei Sozialversicherungsschutz. Hartz IV dagegen machte sie über Nacht zu Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- oder Rentenkasse. Das ist vor allem für Selbständige attraktiv, die sich bislang ausschließlich privat absichern durften.

* Neben der Stütze Geld zu verdienen war in der früheren Sozialhilfe nur in bescheidenem Umfang gestattet. Wer Hartz IV bezieht, darf dagegen die ersten 100 Euro aus seinem Zusatzverdienst in voller Höhe behalten und von weiteren Einnahmen immerhin noch 10 bis 20 Prozent. Im Gegenzug erhöht sich damit der Anspruch für heutige Niedrigverdiener, die eigenen Einkünfte mit staatlichen Transfers aufzustocken.

Wie sehr die Hartz-Reform den Kreis der Fürsorgeberechtigten ausgeweitet hat, zeigt eine Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit. Wer eine Familie ernähren muss, hat danach selbst dann noch Anspruch auf Stütze, wenn er ein Einkommen von 2000 Euro brutto bezieht.

Kein Wunder, dass immer mehr Deutsche die Hilfen auch beantragen. Vor allem in den Großstädten schwillt die Hartz-Flut ungebrochen an - wie etwa in Köln. Bis

vergangenen September hat sich die Zahl der arbeitenden Armen in der Stadt bereits auf gut 12 000 erhöht. Derzeit kommen jeden Monat rund 500 dazu. »Früher haben sich viele Menschen geschämt, zum Sozialamt zu gehen«, hat die Kölner Sozialdezernentin Marlis Bredehorst beobachtet. »Seit die Jobcenter zuständig sind, ist die Hemmschwelle viel niedriger geworden.«

Auch der Leiter der örtlichen Arbeitsagentur, Peter Welters, fragt sich, ob es »klug war, mit der Hartz-Reform einen Großteil der Arbeitsbevölkerung zu Bedürftigen zu erklären«. Er kennt Statistiken, nach denen in Köln bis zu 90000 Menschen mit Niedrigeinkommen von unter 1600 Euro leben. Nicht auszudenken, wenn die alle einen Antrag stellten. »Da kann noch einiges kommen«, fürchtet Welters.

Nicht nur am Rhein sorgen sich die Verantwortlichen über den anhaltenden Hartz-Boom. Republikweit registrieren die Experten, dass die teure Reform den Arbeitsmarkt nicht in Schwung bringt.

Als Alarmzeichen gilt, dass laut offizieller Agenturstatistik rund ein Drittel der Zusatzstellen lediglich einen Verdienst bis zu 200 Euro eintragen. »Tarnkappenjobs« nennt das der Mannheimer Beschäftigungsforscher Alexander Spermann. Weil der Kleinverdiener als erwerbstätig gilt, lässt ihn die Behörde mit Job- oder Trainingsangeboten in Ruhe. Und nur schwer ist zu ermitteln, ob der Bedürftige möglicherweise noch schwarz hinzuverdient.

Genauso fragwürdig erscheint den Experten, dass die komplizierten Regeln zur Anrechnung von Zusatzeinkünften kaum dazu verlocken, in besser dotierte Jobs zu wechseln. Berechnungen der Arbeitsverwaltung zeigen: Wenn ein Hartz-IV-Empfänger von einem 850-Euro-Job auf eine Stelle mit einem Verdienst von 1400 Euro umsteigt, hat er am Ende netto lediglich 30 Euro mehr in der Tasche.

Für zusätzliche Jobs sorgen die Zuverdienstregeln vor allem in der Arbeitsverwaltung. Weil die Zahl sogenannter Bedarfsgemeinschaften in den vergangenen Monaten beständig wuchs, müssen die Jobcenter beim Personal aufstocken. Jetzt steigert die wachsende Zahl von Hartz-IV-Arbeitnehmern den Verwaltungsaufwand noch zusätzlich.

In den Leistungsabteilungen stöhnen die Mitarbeiter, weil das Arbeitslosengeld für Erwerbstätige viel schwieriger zu berechnen ist als für Arbeitslose. So muss jedes Mal ein neuer Bescheid ausgestellt werden, wenn sich am Verdienst des Bedürftigen etwas ändert. Mal muss Geld nachgezahlt, mal mit der nächsten Monatsrate verrechnet werden.

Noch grotesker wird es bei der Stütze für Selbständige. Wer eine Firma führt, muss den Jobcentern keine Verdienstbescheinigung vorlegen, sondern eine Gewinn- und Verlustrechnung. Wollen die Ämter die Angaben wenigstens der Form halber kontrollieren, müssen sich ihre Angestellten nun mit Abschreibungsfristen oder kalkulatorischen Kosten herumschlagen. Schon haben manche Jobcenter Spezialistenteams zusammengestellt, die in Crashkursen mit Steuerberatern die Grundbegriffe von Buchführung und Handelsrecht pauken.

Von der Berliner Regierung haben die geplagten Vermittler wenig Hilfe zu erwarten. Als die Koalitionsparteien in den vergangenen Wochen ihr sogenanntes Hartz-Optimierungsgesetz berieten, wurden zwar die Sanktionen für Arbeitsverweigerer und die Behandlung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften neu geregelt. Maßnahmen, die geeignet wären, den ungebremsten Anstieg der Hartz-IV-Beschäftigten einzudämmen, wurden dagegen nicht beschlossen.

Die jüngsten Korrekturen beheben das Grundproblem nicht. Arbeitsminister Franz Müntefering hatte vergangene Woche seine Pläne für ein »Fortentwicklungsgesetz« vorgestellt - eher eine aus Verzweiflung und Frust geborene Mixtur aus Strafverschärfungsversuchen, redaktionellen Klarstellungen und neuen staatlichen Wohltaten. Zum Aufstockerphänomen findet sich dagegen kaum eine Zeile.

Laut Münteferings Plan müssen Langzeitarbeitslose künftig häufiger mit Hausbesuchen rechnen. Wer sich hartnäckig weigert, Arbeit anzunehmen, dem wird das Arbeitslosengeld II erst um 30 Prozent und dann um insgesamt 60 Prozent gekürzt.

Ein Dorn im Auge sind dem Arbeitsminister auch die als Zweck-WG getarnten eheähnlichen Gemeinschaften. Zusammenlebende Paare sollen künftig nachweisen müssen, dass sie sich gegenseitig keinen Unterhalt schulden. Bislang war es die Pflicht der Behörden, ihnen das Gegenteil zu beweisen.

Insgesamt 1,5 Milliarden Euro möchten Bund und Kommunen durch das Optimierungsgesetz einsparen - ein Betrag, der laut Experten des staatlichen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung auf sehr optimistischen Annahmen beruht. Bereits heute könnten die Ämter einem notorischen Arbeitsverweigerer die Stütze kürzen. Doch das scheitert in der Praxis regelmäßig daran, dass es zu wenig Jobangebote gibt, mit denen der Fleiß auf die Probe gestellt werden könnte.

Halbwegs trickreichen Stütze-Empfängern dürfte es auch künftig nicht schwerfallen, den Partner als Mitbewohner darzustellen, von dem man keine finanzielle Hilfe zu erwarten habe.

Sicher ist eigentlich nur: Auf den Staat kommen weitere Kosten zu. Arbeitslose Eltern möchte Müntefering mit einer Erstausstattung fürs Baby bedenken. Kinderwagen, Wickelkommode und Stilleinlagen sind künftig regelmäßig als »einmalige Leistung« vom Amt zu übernehmen.

Kein Wunder, dass die Kommunen die neueste Reform-Reform für unzureichend halten. »Mit Hartz IV hat unser Staat unbeabsichtigt eine Art Kombi-Wohnkostenförderung für Niedrigverdiener eingeführt«, klagt Stephan Articus vom Deutschen Städtetag: »Die Ausgaben werden weiterhin steigen.« FABIAN GRABOWSKY,

ALEXANDER NEUBACHER, MICHAEL SAUGA

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