Diskriminierung Wal-Mart will Mega-Prozess verhindern
Hamburg - Ein US-Richter hatte die Klage im vergangenen Jahr als Sammelklage akzeptiert. So können die sechs Frauen, die sie eingereicht haben, repräsentativ für alle 1,5 Millionen weiblichen Angestellten des Unternehmens sprechen. Es geht um Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe, wie die "Los Angeles Times" berichtet.
Nun will Wal-Mart dafür sorgen, dass die Massenklage erst gar nicht zugelassen wird. Eine Klägergruppe dieser Größe sei so riesig und inhomogen, dass Wal Mart sich unmöglich effektiv verteidigen könne, erklärte Theodore Boutrous Jr., der die Riege der Wal-Mart-Verteidiger anführt. Wal-Mart hätte außerdem nicht die Chance gehabt, zu beweisen, in welchen Fällen die Gehaltsunterschiede berechtigt waren.
Unterstützt wird die weltgrößte Supermarkt-Kette von der US-Handelskammer. Nach deren Auffassung ist die Entscheidung des Appellationsgerichts auch für die US-Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Würde der Klage stattgegeben, hätte das eine Flut von ähnlichen Prozessen zur Folge, heißt es in einer Stellungnahme: Viele Unternehmen hätten gar nicht die Möglichkeit, sich juristisch gegen Vorwürfe dieser Größenordnung zu verteidigen und wären so unabhängig von deren Wahrheitsgehalt zu Vergleichen gezwungen. "Es ist ein Albtraum für Unternehmen", sagte Robin Cook, Chef-Jurist der Vereinigung über den drohenden Prozess.
Die Anwälte der Arbeitnehmerverbände argumentieren hingegen, dass gerade in diesem Fall die Form der Sammelklage erhalten bleiben müsse. Ein Sieg der Kläger "wäre ein Signal an die Arbeitgeber, dass Diskriminierung nicht toleriert wird, egal wie groß das Unternehmen ist", sagte Linda Meric, Vorsitzende einer Anwalts-Vereinigung, die sich gegen die Diskriminierung von Frauen einsetzt.
Die Klageform sei außerdem die einzige Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich gegen große Unternehmen durchzusetzen. "Wenn die Klage durchgeht, stimmen die Beschuldigten in der Regel einem Vergleich zu", erklärt Arbeitsrechts-Expertin Katherine Stone. Wird sie abgelehnt, fehlten den einzelnen Arbeitnehmern meist die finanziellen Mittel, ihre Forderungen einzeln vor Gericht zu bringen.
Die Verteidigerin der Arbeinehmerseite, Jocelyn Larkin, ist außerdem überzeugt, dass die Datensammlung in der Klageschrift ausreicht. Es werde deutlich gezeigt, welchen Angestellten tatsächlich ein finanzieller Nachteil aus der diskriminierenden Entlohnungspraxis des Unternehmens entstanden sei, so die Juristin. "Wir sagen nicht, dass allen Frauen in jeder Stellung weniger bezahlt wurde." Nicht jede Angestellte im Unternehmen würde deshalb Einkommenseinbußen oder Schadenersatz geltend machen, wenn die Kette einem Vergleich zustimmen würde.
Am kommenden Montag beginnt die Anhörung. Doch unabhängig von der Entscheidung des Berufungsgerichts: Anwälte beider Seiten halten es für wahrscheinlich, dass der Fall letztlich vor dem US-Supreme-Court landet. Wal-Mart selbst bemüht sich derweil, sein durch die Klage angekratztes Image wieder aufzupolieren. Man habe die Einstellungs-Praxis verändert, seit die Klage eingereicht wurde, ließ der Konzern wissen. Der Anteil weiblicher Mitarbeiter im Management sei seit 2002 von 34 auf 38 Prozent gestiegen.