Dokumentation Die Eckpunkte der Unternehmensteuer
Berlin - Die Reform soll Anfang 2008 in Kraft treten und Deutschland im europäischen Vergleich wieder mit Konkurrenzfähig machen. Derzeit erhebt die Bundesrepublik im Vergleich die höchsten Steuersätze. Mit der Absenkung wird sie im Mittelfeld liegen. Es folgt eine Aufstellung der Vereinbarungen.
Steuerlast und Kosten
Derzeit beträgt die Steuerlast aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag im Durchschnitt 38,65 Prozent. Die tatsächliche Höhe hängt von der Gemeinde und deren Hebesatz ab. Dieser ist in großen Städten zumeist höher als in ländlichen Gemeinden. Die große Koalition will die Steuerlast auf 29,83 Prozent senken. Die Kosten der Reform sollen zu Beginn nicht mehr als fünf Milliarden Euro betragen. Später erhoffen sich die Koalitionäre, dass durch die niedrigeren Sätze wieder mehr Unternehmen ihre Gewinne in Deutschland versteuern.
Insgesamt entlastet die Koalition die Unternehmen um rund 30 Milliarden Euro - die Gegenfinanzierung beträgt etwa 25 Milliarden Euro.
Reform der Körperschaftsteuer
Die Experten beschlossen, den Satz der Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent zu reduzieren. Zur Gegenfinanzierung plant die Koalition eine neue Berechnungsgrundlage des Gewinns. Dazu führt sie eine Zinsschranke ein. Grob gesprochen werden dabei Gewinn und Zinsausgaben ins Verhältnis gesetzt. Übersteigt das Ergebnis 30 Prozent, können die Ausgaben nicht mehr komplett abgesetzt werden. Allerdings ist ein Vortrag möglich. Zusätzlich ist eine so genannte Escape-Klausel vorgesehen.
Können Kapitalgesellschaften nachweisen, dass etwa ihre ausländischen Töchter eine ähnliche Finanzierungsstruktur wie sie selbst aufweisen, so gilt die Schranke nicht. Die meisten Personengesellschaften werden vom der Regelung verschont, weil sie die vorgesehene Freigrenze von einer Million Euro nicht überschreiten. Liegen sie drüber, werden die gesamten Zinsausgaben zur Anrechnung gebracht. Im Gegenzug wollen die Koalitionäre die komplizierte Regelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung abschaffen.
Mit der Zinsschranke wollen SPD und Union verhindern, dass international arbeitende Firmen ihr Konzerngeflecht nutzen, um Gewinne in Niedrigsteuer-Ländern anfallen zu lassen und Verluste in Hochsteuer-Ländern abzuschreiben.
Reform der Gewerbesteuer
Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich weiterhin aus einer komplizierten Berechnung nach der vom Bund festzulegenden Steuerzahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Die Messzahl soll nach Willen des Regierungsbündnisses von fünf auf 3,5 Prozent abgesenkt werden. Einig sind sich die Union und SPD auch darüber, dass die Gewerbesteuer künftig NICHT mehr als Betriebsausgabe von der Steuerlast abgezogen werden kann. Im Gegenzug wird für Personengesellschaften die Möglichkeit geschaffen, einen deutlich höheren Anteil der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer zu verrechnen. Der entsprechende Faktor soll von 1,8 auf 3,8 heraufgesetzt werden.
Die bislang geltende Herausnahme der hälftigen Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen soll nach dem Willen der Koalitionäre entfallen. Stattdessen sollen künftig sämtliche zinsrelevante Ausgaben mit einem Ansatz zwischen 25 und 30 Prozent in die Berechnung der Gewerbesteuer einfließen - neben den Dauerschuldzinsen also auch die Ausgaben für kurzfristige Zinszahlungen sowie der Finanzierungsanteil für Pachten, Mieten und Leasingraten. Um mittelständische Unternehmen zu schonen, ist ein Freibetrag von 50.000 Euro vorgesehen.
Entlastung der Personengesellschaften
Zentrales Ziel der Reform war von Beginn an die Rechtsformneutralität, das heißt, Personengesellschaften und Konzerne sollten einheitlich besteuert werden.
Personengesellschaften zahlen derzeit Einkommensteuer und damit keinen festen, sondern einen mit dem Gewinn ansteigenden Satz von maximal 42 Prozent. Die Koalition will daran im Grundsatz festhalten. Einen Unterschied soll es jedoch für Gewinne geben, die dem Unternehmen und nicht dem Unternehmer zu Gute kommen, also etwa investiert werden.
Geplant ist für große Unternehmen eine so genannte Thesaurierungslösung zu schaffen. Der einbehaltene Gewinn soll entsprechend der niedrigen Belastung der Körperschaftsteuer mit 28,25 Prozent besteuert werden. Bei späterer Entnahme soll es eine Nachbelastung durch die Abgeltungsteuer für Dividenden geben.
Für kleinere Unternehmen wollen die Regierungspartner die Ansparabschreibung des Paragrafen 7 des Einkommensteuergesetzes verbessern.
Weitere Änderungen
- Die degressive Abschreibung wollen die Koalitionsexperten zeitgleich mit In-Kraft-Treten der Steuerreform wieder abschaffen und durch eine lineare Form ersetzen. Das heißt, die Firmen können über die Jahre nur den stets gleichen Anteil ihrer Investitionskosten geltend machen, statt wie bisher am Anfang einen höheren und später einen geringeren. Für größere Unternehmen soll die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter entfallen.
- Die geltende Mantelkaufregelung soll vereinfacht werden. Dabei wollen die Koalitionäre effektiver unterbinden, dass Unternehmen marode Firmen mit dem Zweck aufkaufen, deren Verluste beim Fiskus auf den eigenen Gewinn anrechnen zu können.
- Mit dem Trick der Ansiedlung von gewinnträchtigen Unternehmensteilen ins Ausland vermeiden international tätige Konzerne eine angemessene Besteuerung in Deutschland. Diesen Funktionsverlagerungen soll Einhalt geboten werden.
- Die Koalitionäre wollen zudem die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Wertpapierleihe einschränken. Mit dieser Regelung können Unternehmen Steuern sparen. Sie verleihen Aktien aus ihrem Handelsbestand in Form eines Sachdarlehens an eine GmbH. Diese kassiert die Dividende und zahlt der Bank eine Ausgleichszahlung. Weil die Dividende bei ihr steuerfrei ist und die Leihgebühr und die Ausgleichszahlungen voll als Betriebsausgaben absetzbar sind, spart die GmbH so Steuern.
Von Guido Bohsem, Reuters