Dosenpfand Brüssel stoppt Trittins Novelle
Berlin/Brüssel - Die EU-Kommission und die Bundesregierung streiten seit Monaten, ob ausländische Getränkehersteller durch das Dosenpfand und die bisherige Rückgabepraxis benachteiligt werden könnten. Vor allem Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erwägt deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Eine Entscheidung darüber soll am 21. Oktober fallen.
Die jetzt erhobenen Bedenken seien noch keine Vorentscheidung, hieß es am Freitag aus Kommissionskreisen in Brüssel. Die Behörde habe festgestellt, dass auch die neuen Rücknahmesysteme seit dem 1. Oktober Defizite aufwiesen. "Die neuen Regelungen sind immer noch diskriminierend", hieß es. Dabei geht es um so genannte Insellösungen der Discountketten, die mit besonderen Flaschenformen arbeiten. Zudem wird die Höhe des Pfands in Höhe von 25 Cent für kleine und 50 Cent für große Behälter kritisiert.
Auch die von Trittin geplanten neuen Regeln zum Dosenpfand in der Novelle der Verpackungsverordnung bewertet Brüssel kritisch. Die EU-Kommission sehe einen Verstoß gegen Bestimmungen des freien Handels im Binnenmarkt, hieß es in Behördenkreisen. Sie bestätigten damit ebenfalls einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Mit der Novelle der Verordnung soll die Pfandpflicht auf alle Dosen und fast alle Einwegflaschen ausgeweitet werden, um die Pfandregeln weniger widersprüchlich zu machen. Zudem wird die Mehrwegquote abgeschafft und das Pfand somit auf Dauer eingeführt. Die Novelle liegt allerdings derzeit im Bundesrat auf Eis, der sich frühestens im November damit befassen will.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums wies jedoch darauf hin, dass Brüssel das Pfand selbst nicht grundsätzlich kritisiere. Die Stellungnahme aus Brüssel, die im Rahmen eines so genannten Notifizierungsverfahrens üblich sei, löse eine Stillhaltefrist aus. Somit dürfe Deutschland die Novelle nicht vor dem 3. Januar 2004 in Kraft setzen. Doch sei ohnehin kein In-Kraft-Treten vor dem Frühjahr geplant gewesen. Somit ändere sich nichts für Verbraucher.
Selbst wenn es zu einem Vertragsverletzungsverfahren käme, hätte dies für Verbraucher zunächst keine Konsequenzen, erklärte das Ministerium weiter. Der Streit würde vor dem Europäischen Gerichtshof ausgetragen. Das Ministerium sehe aber nach wie vor keine Gründe für ein solches Verfahren. Auch die Kommission habe erklärt: "Nichts spricht gegen die Verwendung eines Pfandsystems für Einwegverpackungen".
Dennoch wertete der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels die Bedenken Brüssels als letzten Schuss vor den Bug für den Bundesumweltminister und sein Pflichtpfand. Der Markenverband erklärte: "Wir sehen nun die Chance verbessert, die völlig verfehlte Dosenpolitik der Bundesregierung auszuhebeln." Die FDP verlangte erneut die Aussetzung des Pfands.