Dosenpfand: Handel und Hersteller scheitern ein letztes Mal - DER SPIEGEL
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Dosenpfand Handel und Hersteller scheitern ein letztes Mal

Mit allen Mitteln hatten sich Getränkehersteller und Betreiber von Supermarktketten gegen das Dosenpfand gewehrt. Am Ende riefen sie sogar das Bundesverfassungsgericht an. Aber auch die höchsten Richter folgen ihrer Argumentation nicht. Sie wiesen die letzte Klage als unbegründet ab.
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Karlsruhe - Nach Auffassung der Karlsruher Richter wird der Verbraucher zwar möglicherweise vom Kauf eines pfandpflichtigen Getränks abgehalten, wenn er - wie in der geltenden Übergangslösung beim Rücknahmesystem vorgesehen - die Verpackung am Ort des Kaufs zurückgeben muss. Die Wirtschaft habe aber kein zum 1. Januar 2003 funktionsfähiges Clearing-System aufgebaut. Wäre die Verpackungsverordnung ohne Übergangslösung vollzogen worden, wäre wahrscheinlich jeglicher Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen bis zur Inbetriebnahme des Clearing-Systems unterblieben. Dies würde die Beschwerdeführer, zu denen auch Brauereien gehören, eindeutig stärker belasten, heißt es in dem Beschluss.

Die Klagen der Getränkehersteller und Supermarktbetreiber waren zuvor vom Bundesverwaltungsgericht als unzulässig abgewiesen worden.Erst vor zwei Wochen waren sieben Einzelhändler mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Dosenpfand gescheitert. Die jetzt abgewiesene Klage war die letzte, die noch anhängig war.

Das Dosenpfand war im Januar 2003 eingeführt worden. Auf Dosen und Einwegflaschen für Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade werden je nach Größe zwischen 25 und 50 Cent fällig. Allerdings gibt es bislang kein einheitliches Rücknahmesystem. Nach einer am 25. November vom Bundestag gebilligten Novelle der Verpackungsordnung sollen so genannte Insellösungen künftig abgeschafft werden. Danach müssen Läden pfandpflichtige Einwegverpackungen auch dann zurücknehmen, wenn sie sie nicht selbst verkauft haben.

Künftig soll zudem ein einheitliches Pfand von 25 Cent auf Mineralwasser, Erfrischungsgetränke, Bier und Alkopops in Einwegverpackungen erhoben werden. Wein, Fruchtsäfte und Milch bleiben pfandfrei. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 17. Dezember mit der Novelle befassen.