Dritte Telekom-Tranche: Strafanzeigen gegen Eichel und Sommer - DER SPIEGEL
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Dritte Telekom-Tranche Strafanzeigen gegen Eichel und Sommer

Ärger mit der Presse hat sie schon, nun auch noch Streit mit den Juristen: Weil die Telekom Anleger vor ihrem dritten Börsengang über finanzielle Risiken bewusst im Unklaren gelassen haben soll, haben mehrere Anwälte Anzeige gegen Finanzminister Hans Eichel (SPD), Ex-Vorstandschef Ron Sommer und andere erstattet.
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Düsseldorf - Bei der Staatsanwaltschaft in Bonn gingen mehrere Anzeigen ein. Eine norddeutsche Kanzlei teilte am Mittwoch mit, sie habe für mehr als 150 Kleinaktionäre Anzeige gegen Bundesfinanzminister Eichel sowie Vorstand und Aufsichtsrat der Telekom wegen Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und des Verstoßes gegen das Aktiengesetz erstattet.

Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit Jahren wegen unterschiedlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit den Börsengängen der Telekom. Justizsprecher Fred Apostel sagte, es seien inzwischen zahlreiche Anzeigen eingegangen; die genaue Zahl könne er nicht nennen. Sie kämen sowohl von Aktionsgemeinschaften geschädigter Aktionäre als auch von mehreren Anwaltskanzleien. Der Abschluss der Ermittlungen werde "auf jeden Fall noch bis Ende des Jahres" auf sich warten lassen.

Wenig Aussicht auf Erfolg

Die Kanzleien reagieren mit ihren jüngsten Anzeigen auf einen Bericht des Fernsehmagazins "Report" aus Mainz. Nach Darstellung von "Report" haben der Telekom-Vorstand und das Bundesfinanzministerium, das als Großaktionär im Aufsichtsrat des Bonner Konzerns vertreten ist, die Anleger beim dritten Börsengang nicht ausreichend über Abschreibungsrisiken informiert, die beim Erwerb des britischen Mobilfunkunternehmen One2One im Jahr 1999 enstanden seien. Der damalige Finanzvorstands Joachim Kröske habe den Kaufpreis von zehn Milliarden für zu hoch gehalten; die Mehrheit des Vorstands und der Aufsichtsrat habe den Preis hingegen als gerechtfertigt angesehen.

Deshalb, so die Argumentation von "Report", bestand bei One2One ein Abschreibungsrisiko, auf das die Telekom in ihrem Emissionsprospekt hätte hinweisen müssen. Bei einem fehlerhaften Prospekt muss der Emittent gegenüber den Anlegern haften - Investoren können den Differenzbetrag zwischen Emissionspreis (bei der Telekom 66 Euro) und dem aktuellen Kurs (etwa zwölf Euro) zurückfordern, wenn sie nachweisen können, dass Ihnen wichtige Informationen vorsätzlich verschwiegen wurden.

Viele Rechtsexperten glauben jedoch nicht, dass die neuen Klagen zum Erfolg führen. Denn es erscheint fraglich, ob sich der Nachweis führen lässt, dass die damals Verantwortlichen im Rahmen des Börsengangs bewusst ein Risiko bei One2One verschwiegen haben: Auch wenn Kröske gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat eine abweichende Meinung äußerte, besagt dies zunächst einmal gar nichts. Eichel und Sommer werden wohl problemlos für sich reklamieren können, dass sie in gutem Glauben handelten. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es erst drei erfolgreiche Prospekthaftungsklagen gegeben.